DOSSIER mit 417 Beiträgen

Medienpolitik

Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.

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Die SRF-Arena zum neuen Mediengesetz

Die Diskussion um den öffentlichen Rundfunk geht in die zweite Runde. Grösser wird der Konsens nicht. Im Gegenteil: In der jüngsten SRF-«Arena» wird emotional debattiert, geduzt wie wild und das «Chrüsimüsi» um das neue Mediengesetz scheint perfekt.

Neues Mediengesetz: Leviathanische Anmassung

Mit dem geplanten Mediengesetz wird ein neuer Zugang zu Subventionen geschaffen, um den ganzen Bereich der elektronischen Medien staatlich zu kontrollieren. Das Gesetz schafft eine vom Bundesrat abhängige Kommission. Deren Kompetenzen sind so gross, dass sie Medien jederzeit Geld entziehen kann. Man darf diese Kommission mit Fug und Recht eine Zensurbehörde nennen.

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