DOSSIER mit 417 Beiträgen

Medienpolitik

Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.

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Der amtliche Text der Volksinitiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren ist lückenhaft und damit irreführend, schreibt der ehemalige Bundesrichter und Bundesgerichtspräsident Giusep Nay.

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Fördermöglichkeiten für Zeitungen im neuen Mediengesetz vorgesehen

Die Medienpolitik kommt nicht zur Ruhe. Nach «No Billag» wird das geplante Mediengesetz für die nächste Grundsatzdebatte sorgen. Damit soll das geltende Radio- und Fernsehgesetz abgelöst werden. Gemäss dem wenigen, was bereits bekannt ist, soll es künftig auch möglich sein, Online-Medien und Zeitungen mit Geldern aus der Medienabgabe zu unterstützen. Die Gegner einer solchen Ausweitung des Service public sehen dafür gar keine Verfassungsgrundlage und lehnen das Mediengesetz ab. Es sind dies die gleichen Kreise, welche die Gebühren ganz abschaffen wollen.

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