DOSSIER mit 308 Beiträgen

Facebook

Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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Facebook beklagt Zwang zum Löschen von Hasskommentaren

Facebook möchte die Freiheit behalten, Hasskommentare auf der Plattform stehen zu lassen – solange sie nicht gegen die eigenen Regeln verstoßen. Zwar akzeptiert das Unternehmen Regulierungen und Gesetze in einzelnen Ländern, aber eine weltweite Verbannung, wie sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) ermöglicht hat, lehnt Zuckerberg ab.

Facebooks lange Leine wird ein bisschen kürzer

Plattformen wie Facebook können künftig verpflichtet werden, bei der Tilgung rechtswidriger Inhalte effektiver vorzugehen. Zudem hat der EuGH den Gerichten einen Weg eröffnet, um Onlinedienste zur weltweiten Löschung zu verdonnern. Auslöser des Verfahrens ist eine Klage der österreichischen Politikerin und ehemaligen Grünen-Vorsitzenden Eva Glawischnig.

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