von Robert Ruoff

Debatte um Mediengesetz: ein Kampf um Geld

Bei allen unterschiedlichen Positionen zu einem neuen Mediengesetz, gibt es doch erstaunliche Einigkeit in einem zentralen Punkt. So scheinen sich sowohl Verleger, als auch Vertreter der Medienwissenschaft darüber einig zu sein, dass die Medienvielfalt in der Schweiz nur noch mit öffentlichen Mitteln aufrechterhalten werden kann.

Die öffentliche Diskussion über den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über elektronische Medien BGeM, also über den Nachfolger des geltenden Radio-Fernsehgesetztes RTVG, nimmt langsam aber sicher Fahrt auf. So auch unlängst an einer Veranstaltung des Vereins für Qualität im Journalismus – und die Qualität der Anwesenden, von Peter Wanner (AZ Medien/CH Media) über Walter Bachmann (Generalsekretär SRG), Markus Somm (noch BaZ-Verleger und Verlegerverband), Roger Schawinski (Radio 1) bis zu Peter Studer (Medienrechtler), garantierten schon für eine gewisse Qualität der Diskussion. Und für ziemlich unterschiedliche bis gegensätzliche Positionen.

Sie diskutierten, obwohl die stellvertretende Ressortleiterin Inland und Medienfachfrau bei Tamedia, Claudia Blumer erklärte, dass nach ihren Recherchen im Bundeshaus das Gesetz vor allem grosse Chancen habe, zurückgewiesen zu werden. Die SVP und ein grosser Teil der FDP sähen nämlich gar keine Notwendigkeit für ein neues Mediengesetz. Roger Schawinski wiederum verlangt grundlegende Reformen und nicht nur kleine Korrekturen am Gesetz, und der Multimedia-Verleger Peter Wanner erklärt ein neues Gesetz zwar für notwendig, aber den Vorentwurf dazu als ungenügend und verlangt deshalb: «Zurück an den Absender».

Unter dem neuen Gesetz hätten die Gebührensender weniger Planungs- und weniger Existenzsicherheit – ein Zustand, für den selbst der SRG-Mann Bachmann sein Mitgefühl zum Ausdruck brachte.

So wäre es für das Mediengesetz fast zu einem Gespräch am Sterbebett geworden, hätte nicht SRG-Stabschef Walter Bachmann aus der Sicht des nationalen Medienunternehmen eine gewisse Zufriedenheit zum Ausdruck gebracht. Und gleichzeitig Verständnis geäussert für die Unzufriedenheit der Privaten, denn sie werden im Vorentwurf des Bundesrats eher knapp gehalten. Von der Medienabgabe würden die privaten Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag gerade einmal sechs Prozent erhalten, also rund 90 Millionen Franken, die sich möglicherweise auf mehr Antragsteller verteilen als bisher (SRG: 1.2 Milliarden). Die Dauer des Leistungsauftrags würde neu auf fünf Jahre begrenzt, während bisher die Radio- und Fernsehkonzessionen für zehn Jahre erteilt wurden. Die Sender hätten also weniger Planungs- und weniger Existenzsicherheit – ein Zustand, für den selbst der SRG-Mann Bachmann sein Mitgefühl zum Ausdruck brachte.

Das Mitleid hält sich allerdings in Grenzen, wenn man den Gesetzesentwurf ohne die Brillen der interessierten Parteien betrachtet. Er dient in wesentlichen Punkten vor allem einer neuen Geldverteilung zwischen den etablierten Spielern – der SRG und den etablierten privaten Medienhäusern – und der Sicherung ihrer Pfründen, auch durch die Verhinderung neuer Entwicklungen.

Die SRG wird finanziell etwas eingeschränkt durch die Deckelung ihres Anteils an der Medienabgabe in Höhe von 1.2 Milliarden Franken und eine Begrenzung der kommerziellen Einnahmen. Entgegen dem entschiedenen Wunsch und Willen der Verleger darf sie aber ihre Online-Angebote frei entwickeln. «Online first» heisst bereits die strategische Vorgabe der SRG-Medien, wobei sie vorwiegend Audio- und audiovisuelle Leistungen erbringen soll. Und Generaldirektor Gilles Marchand kommt den Verlegern freiwillig damit entgegen, dass er auf reine Textangebote im Netz verzichten will.

Die privaten Medienunternehmen wiederum sollen ihre sechs Prozent der Medienabgabe für einen definierten Leistungsauftrag erhalten, den sie mit Audio- oder audiovisuellen Angeboten erbringen. Die 90 Millionen aus dem Abgabentopf genügen ihnen aber nicht. Sie verlangen weitere 90 Millionen aus dem Bereich der indirekten Presseförderung für den Vertrieb ihrer Druckerzeugnisse. Und sie sperren sich nach wie vor gegen die Online-Angebote der SRG, mit denen das nationale Medienhaus die nachwachsenden Generationen auf den digitalen Plattformern erreichen will.

Das Kommunikations-Departement von Bundesrätin Leuthard schützt diese Verleger-Pfründe auch an einer neuen Front.

Der Verband Schweizer Medien will die SRG nach wie vor zurückstutzen auf Radio und Fernsehen. Die Verleger weigern sich weiterhin, zur Kenntnis zu nehmen, dass der eidgenössische Gesetzgeber bei der Formulierung des Artikels 93 der Bundesverfassung («Radio und Fernsehen») mit geradezu erstaunlicher Weitsicht auch «andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen», wie etwa das Internet, ins Auge gefasst hat, und dass der Bund die Tätigkeit der SRG im Online-Bereich deshalb mit gutem Recht absegnet. Die Verleger fordern quasi ein Monopol auf die Zukunft der Medien.

Es sind die alten Kämpfe und die alten politischen Geschäfte. Und das Kommunikations-Departement von Bundesrätin Leuthard schützt diese Verleger-Pfründe auch an einer neuen Front. Es ist die Front gegenüber den neuen Initiativen, die sich angesiedelt haben in den Lücken der Vielfalt, welche die Medienkonzentration der privaten Häuser aufgetan hat, und die nun wohl auch die Zentralisierung bei der SRG auftun wird: Initiativen wie die «Republik», tsüri.ch, zentralplus, Infosperber oder in der Westschweiz der «L’Hebdo»-Ersatz «Bon pour la tête» sollen kein Mediengeld erhalten, weil sie vorwiegend Text und nicht Audio- oder audiovisuelle Angebote produzieren, die allein als förderungswürdig gelten.

Es gibt heute auch keinen Grund mehr, Medienförderung nach technischen Gesichtspunkten zu gestalten, denn im Internet wird alles gleichermassen digital verfügbar.

Mit dieser Einschränkung schützt das Uvek nicht nur die Pfründe der Verleger, es blockiert auch die Entwicklung einer neuen Vielfalt, wenn es textbasierte Dienste nicht in den Kreis der förderungswürdigen Angebote aufnimmt. Das ist schon wegen der technischen Entwicklung widersinnig, denn Text ist nicht gleich Print, nicht Druckerzeugnis, sondern Digitalisierung macht Textinformation auf vielfältigen Wegen möglich, auf Spiegeln etwa oder auf dem Display von Haushaltgeräten, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch die Online-Angebote von textbasierten Diensten sind, wie es die Bundesverfassung sagt, elektronische «fernmeldetechnische Verbreitung von … Informationen», die in der Gestaltungskompetenz des Bundes liegt. Es ist kein Grund zu sehen, weshalb das Uvek mit seiner Gesetzgebung den Weg zu einer neuen publizistischen Vielfalt verstellen sollte, ausser dem Schutz und der Subventionierung und Finanzierung der vier verbliebenen Grossverlage (Vertriebsförderung) und der SRG (Gebührengeld), die immer mehr Lücken der Vielfalt aufreissen. Der Schutz der Presse, den die Verleger für sich in Anspruch nehmen (Art. 93 BV), müsste ja ebenso für die privaten, textbasierten Online-Angebote gelten.

Es gibt heute auch keinen Grund mehr, Medienförderung nach technischen Gesichtspunkten zu gestalten, denn im Internet wird alles gleichermassen digital verfügbar. Die Förderung von Innovation und Vielfalt spricht vielmehr für die Forderung des Vereins «Medien mit Zukunft», Innovation und Vielfalt zu fördern, das heisst: unabhängig vom Verbreitungsweg demokratiepolitisch relevante, qualifizierte Inhalte zu unterstützen. Dazu müsste man allerdings den «Service public» genauer definieren, um die Frage beantworten zu können, wer wieviel Geld kriegen soll für welche Leistung.

Aber genau an dieser Stelle verbreitet der Vorentwurf zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien BGeM fast noch den Geist der Gründerzeit des Schweizer Fernsehens vor 65 Jahren. Der Artikel 22: «Inhalt des Leistungsauftrags» verlangt von der SRG, in ihren Inhalten den «Schwerpunkt auf die Darstellung und Erklärung des Geschehens» zu legen, eine Art Schule der Nation vielleicht. Die kritischen Funktionen des Journalismus werden nicht einmal andeutungsweise erwähnt – lediglich im begleitenden Bericht des Uvek sind (zu Artikel 21 BGeM) diskret die «Grundwerte» erwähnt, die der SRG die Möglichkeit geben würden, «in ihren Programmen Position (zu) beziehen». Und der Begriff der Vielfalt fehlt völlig. Territorial beziehen sich die Aufträge fast ausschliesslich auf «die Schweiz», was das zentralistische Missverständnis nur stützen kann, das sich in der SRG offenbar zurzeit verbreitet.

Solche Bestimmungen wecken den Eindruck, dass am Sitz des Bakom an der Bieler Zukunftstrasse das leicht autoritäre Journalismus-Verständnis der Vergangenheit noch immer in den Mauern steckt.

Und da, wo ein auch technologisch begründeter Durchbruch sich anbietet, beim Leistungsauftrag für «partizipative Medienangebote», wird der «Citizen journalism», also der Bürger-Journalismus offenbar als Amateur-Tätigkeit verstanden, der «professionell zu begleiten» ist und allenfalls «der Ausbildung von jungen Medienschaffenden» dienen kann. Solche Bestimmungen wecken den Eindruck, dass am Sitz des Bakom an der Bieler Zukunftstrasse das leicht autoritäre Journalismus-Verständnis der Vergangenheit noch immer in den Mauern steckt.

«Für wen machen wir denn ein solches Gesetz?», fragte der Medienprofessor Manuel Puppis bei der Diskussion jüngst. «Es geht doch darum», so Puppis, «dass die publizistischen Leistungen, die unter dem bestehenden Gesetz gesichert sind, in die digitale Zukunft übertragen werden.» Es muss also ein Gesetz werden, das nicht nur den Interessen der privaten Seite oder der SRG dient, sondern ein ;Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger. Und Puppis kritisiert unmissverständlich klar die Deregulierung, die mit der neuen Gesetzgebung Einzug halten soll: die Deregulierung für die privaten Radio- und Audio-Angebote, die nicht einmal mehr auf Grundsätze wie Sachgerechtigkeit verpflichtet sein sollen, und – dies in einer Zeit, in der Themen wie «Fake News» oder gezielte politische Manipulation durch Medienkommunikation ein allgegenwärtiges Thema sind. In einer Zeit, in der engagierte Fachleute nach einer «redaktionellen Gesellschaft» rufen, in der die handwerklichen Regeln und die ethischen Normen des Journalismus wieder allgemeine Anerkennung finden, wäre das schon eine bemerkenswerte Fehlleistung. Eine solche Deregulierung könnte in der Tat die Tür öffnen zu einer ausgedehnten Verluderung der Medienkommunikation.

Das geplante Mediengesetz ist in den Augen von Verleger Peter Wanner nichts anderes als ein Heimatschutzgesetz für die SRG.

Manuel Puppis stellt wohl zu Recht einen klaren Zusammenhang her zwischen Medienförderung mit öffentlichem Geld und einem Leistungsauftrag, der von den Empfängern klar definierte «Service public»-Leistungen verlangt. Der Professor erntete damit aber unverzüglich heftigen Einspruch von Peter Wanner, der als Präsident des neuen Multimedia-Joint-Ventures «CH-Media» (zusammen mit der NZZ) Entwicklungsmöglichkeiten in der ganzen Deutschschweiz sieht. «Das ist vorbei!» rief er. Die Zukunft der Medienfinanzierung in der Schweiz sieht er unter anderem in einem neuen «Voucher»-System, wo die Mediennutzer in Teilen selbst entscheiden können, welche journalistischen Angebote sie mit ihrer Abgabe finanzieren wollen. Der Kampf um das Mediengeld geht also in eine neue Runde.

Das geplante Mediengesetz ist in den Augen von Peter Wanner nichts anderes als ein Heimatschutzgesetz für die SRG. Ihr sind vom Bundesrat für die Erfüllung des Leistungsauftrags in allen vier Sprachregionen der Schweiz zurzeit 1.2 Milliarden aus dem Ertrag der Medienabgabe zugesichert. Das sind nach Wanners Rechnung 92 Prozent der voraussichtlichen Gebühreneinnahmen (1.5 Mrd.), während nach dem neuen Mediengesetz für die privaten Partner einer öffentlichen Leistungsvereinbarung ab 2019 rund 90 Millionen (sechs Prozent) vorgesehen sind. Eine vergleichsweise läppische Summe in den Augen des Verlegers.

Er orientiert sich deshalb an einem Vorschlag von Roger Schawinski, der noch einmal als Medienpionier unterwegs ist und ein «Voucher»-System in die Diskussion einbringt. Schawinski möchte der SRG künftig 60 Prozent der Abgabe fest zuweisen und 40 Prozent für die freie Zuteilung durch Mediennutzer an bis zu vier verschiedene Medienhäuser vorsehen, also rund 300 Millionen Franken. Der Charme eines solchen Vorschlags liege darin, so Wanner, «dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden können, welche Medien unterstützungswürdig sind und welche nicht.» Alle Vektoren, also Print, Radio, Fernsehen und Online – sollen in den Genuss der Zuweisung kommen können, wenn sie zwei einfache Anforderungen erfüllen: «Trägt das Medium zur Meinungs- und Willensbildung bei oder nicht? Unterhält das Medium eine Redaktion, die einen Informationsauftrag erfüllt?»

Mittlerweile wird offenkundig auch Verlegern klar: demokratiepolitisch relevanter Qualitätsjournalismus ist in der erforderlichen Vielfalt allein aus dem Markt nicht mehr zu finanzieren.

Für Peter Wanners Multimedia-Verlagshaus mit Angeboten von Print über Radio und Fernsehen bis zu Online wäre dieses Voucher-System eine mögliche Finanzierungsquelle. Auch wenn Wanner damit ganz klar ein Tabu des Verlegerverbands bricht: Keine direkte staatliche Medienförderung für private (Print-)Medien. Das gefährde die Unabhängigkeit, sagt der Verband seit je. Roger Schawinski ist bei der Auswahl möglicher Geldempfänger zurückhaltender. Er will Mediengeld nur für die elektronischen Medien. Mehr will er zu seinem Projekt zur Zeit nicht sagen. Und der Medienprofessor Manuel Puppis will zwar Medienförderung auch für die Lokal- und Regionalzeitungen (mit Online-Angeboten). Aber er bleibt konsequent: Öffentliches Geld für Medien gibt es nur mit einer klaren Leistungsvereinbarung. Möglicherweise hat er auf seiner Seite den Radio- und Fernsehartikel der Bundesverfassung. Der Artikel gibt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art.93.1) und definiert gleichzeitig (in Art. 93.2) die inhaltliche Leistungspflicht von Radio und Fernsehen und «andere(r) Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen.» Das sieht aus wie eine Einheit der Materie.

Sicher ist: Wenn Claudia Blumer, die Medienexpertin des Tages-Anzeigers, recht hat, dann erleben wir gegenwärtig zumindest den Beginn einer Debatte um ein ganz neues Mediengesetz. Oder vielleicht sogar den Beginn einer Debatte um einen neuen Medienartikel in der Verfassung.

Sicher ist auch: Mittlerweile wird offenkundig auch Verlegern klar: demokratiepolitisch relevanter Qualitätsjournalismus ist in der erforderlichen Vielfalt allein aus dem Markt nicht mehr zu finanzieren.