DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Man sollte keine Kolumne über das Kolumnenschreiben schreiben

Eigentlich schreibt NZZ-Redaktorin Birgit Schmid in ihrer Kolumne «In jeder Beziehung» jede Woche über Zwischenmenschliches. Dazu braucht sie Ideen und Einfälle. Was aber, wenn die nicht kommen, wenn die Zeit fehlt, die Inspiration versagt und der Abgabetermin bedrohlich näher rückt? Als letzter Ausweg bleibt das Schreiben über das Schreiben. Also eine Erklärung dafür, warum es für einmal keine Kolumne über Zwischenmenschliches gibt. Birgit Schmid hat das getan. Dabei hält sie sich an eine Vorgabe des britischen Autors Stephen Fry, der einmal schrieb: Das Kolumnenschreiben dürfe man nur einmal zum Thema machen und dann nie mehr. Diese Chance habe sie genutzt und damit ihr Notfall-Guthaben aufgebraucht, schliesst Schmid ihren Notfalltext.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«Arena»-Projer: «Diese Sendung hat mich an meine Grenzen gebracht»

Nach der letzten «Arena»-Sendung mit dem Titel «Trumps Krieg» über die Glaubwürdigkeit der Medien kochen die Emotionen hoch. Vor allem über den Auftritt des umstrittenen Publizisten Daniele Ganser wird heftig gestritten. Moderator Jonas Projer lässt die Sendung am Tag danach im Interview noch einmal Revue passieren.

Ad Content

Medienfrauen reagieren auf «Tele»-Cover

«Vorsicht, kluge Frau!» schrieb die TV-Zeitschrift «Tele» auf dem Cover zur Titelgeschichte über Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Patrizia Laeri. Die Kritik folgte prompt. Nun hat der Verein «Medienfrauen Schweiz» mit #vorsichtklug eine wirkungsvolle Aktion gestartet.

Push-Nachrichten: Die Angst der Journalisten vor dem Opt-Out

Ist jede Push-Meldung journalistisch betrachtet tatsächlich relevant? Oder geht es den Online-Medien nur darum, die Klickzahlen zu erhöhen? Unter anderem diese Fragen hat Cornelia Alig, Absolventin des Studiengangs New Media Journalism an der Leipzig School of Media, in ihrer Masterarbeit mit dem Titel „Der Nachrichtenwert von Push-Mitteilungen – und wie sie ausgewählt werden“ untersucht.

Ad Content

Heikle Eilmeldungen aus dem Gericht

Kürzlich verschickten Medien eine falsche Eilmeldung zu einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Der Fehler ist symptomatisch für die Gerichtsberichterstattung. Doch es gäbe Lösungen.

Push-GAU: Etliche Medien meldeten fälschlicherweise NPD-Verbot

Die NPD wird nicht verboten, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Medien, darunter etwa Spiegel Online, NZZ, Die Zeit warteten das Urteil aber nicht ab und eilten fälschlicherweise die Meldung, dass die Partei doch verboten werde. Es ist ein Lehrstück in Sachen Online-Journalismus.