DOSSIER mit 288 Beiträgen

Journalistische Praxis

Ein altes Zitat als vermeintlicher Beleg für eine «neue» Entwicklung

Als langjähriger Wissenschaftler und ehemaliger Professor der Medizingeschichte könnte Christoph Mörgeli den korrekten Umgang mit Quellen und Zitaten eigentlich kennen. Als Weltwoche-Redaktor nahm er es jüngst damit aber nicht so genau. Aufgefallen war dies Tobias Bär, Bundeshausredaktor der NZZ-Regionalmedien. Mörgeli zitierte aus Bärs Diplomarbeit über Homosexualität als Fluchtgrund. Daraus verwendete er die Aussage einer Expertin als – einzigen – Beleg für seine These, wonach der Fluchtgrund Homosexualität einen «neuen Migrationsschlager» darstelle. Das Problem: Die Diplomarbeit ist vier Jahre alt und die zitierte Aussage beschreibt die aktuelle Situation nicht mehr adäquat; die Asylanträge wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sind in den letzten Jahren konstant geblieben. Immerhin gibt sich Mörgeli im Nachhinein einigermassen einsichtig: «Journalistisch wäre es perfekter gewesen, ich hätte beim Kurzzitat von Barzé-Loosli noch das Jahr 2014 eingesetzt.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«Arena»-Projer: «Diese Sendung hat mich an meine Grenzen gebracht»

Nach der letzten «Arena»-Sendung mit dem Titel «Trumps Krieg» über die Glaubwürdigkeit der Medien kochen die Emotionen hoch. Vor allem über den Auftritt des umstrittenen Publizisten Daniele Ganser wird heftig gestritten. Moderator Jonas Projer lässt die Sendung am Tag danach im Interview noch einmal Revue passieren.

Ad Content

Medienfrauen reagieren auf «Tele»-Cover

«Vorsicht, kluge Frau!» schrieb die TV-Zeitschrift «Tele» auf dem Cover zur Titelgeschichte über Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Patrizia Laeri. Die Kritik folgte prompt. Nun hat der Verein «Medienfrauen Schweiz» mit #vorsichtklug eine wirkungsvolle Aktion gestartet.

Push-Nachrichten: Die Angst der Journalisten vor dem Opt-Out

Ist jede Push-Meldung journalistisch betrachtet tatsächlich relevant? Oder geht es den Online-Medien nur darum, die Klickzahlen zu erhöhen? Unter anderem diese Fragen hat Cornelia Alig, Absolventin des Studiengangs New Media Journalism an der Leipzig School of Media, in ihrer Masterarbeit mit dem Titel „Der Nachrichtenwert von Push-Mitteilungen – und wie sie ausgewählt werden“ untersucht.

Ad Content

Heikle Eilmeldungen aus dem Gericht

Kürzlich verschickten Medien eine falsche Eilmeldung zu einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Der Fehler ist symptomatisch für die Gerichtsberichterstattung. Doch es gäbe Lösungen.

Push-GAU: Etliche Medien meldeten fälschlicherweise NPD-Verbot

Die NPD wird nicht verboten, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Medien, darunter etwa Spiegel Online, NZZ, Die Zeit warteten das Urteil aber nicht ab und eilten fälschlicherweise die Meldung, dass die Partei doch verboten werde. Es ist ein Lehrstück in Sachen Online-Journalismus.