DOSSIER mit 140 Beiträgen

Investigativer Journalismus

Informantenschutz: Wie anonym ist anonym?

Vor einer Woche haben mehrere deutschsprachige Medien über den massiven Steuerbetrug mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte berichtet. Darunter auch das ARD-Magazin «Panorama». Das Magazin zeigte in seinem Beitrag auch einen Insider, den sie anonymisiert vor die Kamera brachten. «Mit Schminke, Silikonmaske und Brille soll ihn niemand wiedererkennen. Seine Stimme wird verzerrt», schreibt Peter Welchering, langjähriger Journalist und Spezialist für Informantenschutz, in einem Gastbeitrag für das Medienblog Übermedien. Nur: Solche Verfremdung bietet keinen vollständigen Schutz, weiss Welchering. «Journalisten, die ihre Informanten umfassend schützen wollen, dürfen ihre Aussagen vor der Kamera nur noch von Schauspielern nachstellen lassen.» Denn jede Tonaufnahme, und sei sie verzerrt, enthält einen «Fingerabdruck», der sich mittels Netzfrequenzanalyse identifizieren lasse. So nutzen etwa Geheimdienste diese Methode. Die «Panorama»-Macher rechtfertigen ihr als fahrlässig kritisiertes Vorgehen damit, dass es sich beim gezeigten Insider nicht um einen Informanten handele und es daher keine vollständige Anonymisierung brauche, weil er auch als Kronzeuge namentlich auftreten werde.

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n mehreren Verfahren klagen Menschen gegen die RTL-Sendung «Team Wallraff», darunter Krankenschwestern und Psychiatrie-Patienten, die ohne ihr Wissen gefilmt worden waren. Das Oberlandesgericht Köln kam in einem Fall zu dem Schluss, dass die Aufnahmen unzulässig waren – egal, ob sie gesendet wurden oder nicht.

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