DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Wie Politik und Behörden gegen irreführendes Design vorgehen können

Immer mehr digitale Benutzeroberflächen sind so gebaut, dass sie Nutzer:innen dazu verleiten, der Preisgabe ihrer Daten zuzustimmen oder in Online-Shops besonders schnell auf „kaufen“ zu klicken. Das umgeht die Rechte von Verbraucher:innen, warnt die Stiftung Neue Verantwortung. Sie macht Vorschläge, wie Politik und Behörden auf manipulatives Design reagieren können.

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«Kontaktverfolgung»: Carte blanche für die Sammlung von Personendaten?

“Contact Tracing” (Kontaktverfolgung) gilt seit einigen Wochen als zentrale Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Ob “old school”-manuell durch Gesundheitsbeamte oder digital per App: Keine Kontaktverfolgung ohne Sammlung von Personendaten. Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Datensammlung bleiben. Allein der Zweck einer “Kontaktverfolgung” kann nicht jede Datensammlung legitimieren.