Cloud-Computing im Zeitalter von DSGVO und Cloud-Act
Der US-Cloud-Act erleichtert US-Behörden den Zugriff auf von US-Unternehmen im Ausland verarbeitete Daten. Die Herausgabe kann gegen die DSGVO verstoßen. Was müssen Unternehmen künftig beachten?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Der US-Cloud-Act erleichtert US-Behörden den Zugriff auf von US-Unternehmen im Ausland verarbeitete Daten. Die Herausgabe kann gegen die DSGVO verstoßen. Was müssen Unternehmen künftig beachten?
In den Augen von Amnesty International (AI) stellt die allgegenwärtige Überwachung von Milliarden Menschen durch Facebook und Google eine Bedrohung für die Menschenrechte dar. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen radikalen Umbau der Geschäftsmodelle der Tech-Giganten.
In die jahrelangen Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung kommt Bewegung. Die EU-Mitgliedstaaten könnten sich auf eine pauschale Tracking-Erlaubnis für Medien und Drittanbieter einigen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise General Data Protection Regulation (GDPR) gilt nicht nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU). Die DSGVO gilt teilweise auch für Unternehmen und sonstige Verantwortliche in der Schweiz sowie anderen – aus Sicht der EU – sogenannten Drittstaaten.
Je länger der Rat der EU über die ePrivacy-Verordnung verhandelt, desto mehr wird der Entwurf verwässert – das zeigt der jüngste Kompromissvorschlag der finnischen Präsidentschaft. Verbraucherschützer warnen, er verkehre den Zweck des gesamten Gesetzes ins Gegenteil.
China überwacht seine Bürger wie kein anderer Staat das jemals zuvor gemacht hat. Sebastian Heilmann beobachtet das System im bevölkerungsreichsten Land der Welt seit Jahren. Viele Europäer, sagt er, würden die Entwicklung in China sträflich ignorieren. Dabei könnte sie uns bald schon selber betreffen.
Das neue Standard-Datenschutzmodell gibt Behörden, Unternehmen und Behörden eine einheitliche Prüfmethode an die Hand, das alle Anforderungen der DSGVO abdeckt.
Richtig schön wären Aktionen, bei denen Medienhäuser gemeinsam alternative Plattformen fördern, die dem Journalismus gut tun. Auch wenn für Journalisten oder Medienhäuser dadurch Mehraufwand entsteht, wird das journalistische System dadurch insgesamt gewinnen.