Bezahlschranken für Schnappschüsse?
Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, Weiterlesen …
Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern. Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen Weiterlesen …
Greifen Promis oder Politikerinnen in die Tasten, stehen sie unter Generalverdacht. Haben sie abgeschrieben oder selbst formuliert? Plagiatsjäger sorgen dafür, dass keine Unredlichkeit unentdeckt bleibt. Sie sind ein notwendig gewordenes Korrektiv gegen Institutionen, die ihre Aufgaben nicht ausreichend wahrnehmen. «Plagiatsjäger sind die Kopfgeldjäger des 21. Jahrhunderts», so kam es mir neulich in der Diskussion um Weiterlesen …
Wenn eigene Fotos ungefragt in der Zeitung oder auf fremden Websites erscheinen, hilft Ärger niemandem. Besser sind: freundliches Telefonat, Nachlizenzierung, faire Rechnung. Dann kann aus der Bilderdiebin von gestern, die Kundin von morgen werden. Vorgehen und Erfahrungen im Umgang mit dem Bilderklau.
Weil Google die Zahlung von Lizenzgebühren umgeht, wollen französische Verleger Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einreichen.
Die Verwerterlobby plant eine grosse Kampagne, um für mehr Regulierung der Digitalkonzerne zu werben. Dazu werden Medienunternehmen aufgerufen, freie Werbeplätze zur Verfügung zu stellen. Ein von uns veröffentlichtes internes Schreiben zeigt, dass es vor allem darum geht, zukünftige Gerichtsentscheidungen zum Urheberrecht und weitere Gesetze im Sinne der Verwerter zu beeinflussen.
Bei der Revision des Schweizer Urheberrechts geben vor allem zwei Artikel zu reden: die Vergütungspflicht, wenn eine Plattform journalistische Inhalte online zugänglich macht, und die Möglichkeit, «Upload-Filter» einzuführen, um das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte zu verhindern.