Bezahlschranken für Schnappschüsse?
Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
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Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
Bei der Revision des Schweizer Urheberrechts geben vor allem zwei Artikel zu reden: die Vergütungspflicht, wenn eine Plattform journalistische Inhalte online zugänglich macht, und die Möglichkeit, «Upload-Filter» einzuführen, um das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte zu verhindern.
Das Portal FragDenStaat muss ein Dokument über Glyphosat offline nehmen, weil eine Bundesanstalt ihr Urheberrecht verletzt sieht. Unterdrückt sie damit Berichterstattung?
Uploadfilter sollen automatisch Urheberrechtsverletzungen im Netz erkennen und geschützte Inhalte löschen. Doch wie unzuverlässig die automatische Inhalteerkennung wirklich arbeitet, zeigen viele Beispiele. Sie geben einen Vorgeschmack darauf, was mit der EU-Reform und den Uploadfiltern drohen könnte.
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Das PDF-Dokument darf legal geteilt werden. Trotzdem schlugen die Algorithmen 32-mal zu.
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