von Andreas Von Gunten

Leistungsschutzrecht: Die Verlegerlobby und ihre willigen Helfer im Parlament

Was Deutschland und der EU recht ist, soll der Schweiz nur billig sein: Nachdem die Verleger das Leistungsschutzrecht aus der Mottenkiste geholt haben, finden sie mit der Forderung nach einer «Linksteuer» im Parlament Gehör. Der Schweizer Vorschlag geht über jenen der Nachbarländer hinaus.

Erst vor ein paar Monaten haben die damals zuständige Bundesrätin Sommaruga und mit ihr ein grosser Teil der Redner*innen im Nationalrat den sogenannten «Kompromiss» bei der Urheberrechtsrevision beschworen. Ausgehandelt hatten ihn in jahrelanger und kontroverser Diskussion das Institut für geistiges Eigentum zusammen mit Vertreter*innen aus einem breiten Spektrum urheberrechtlicher Nutzung, Produktion und Verwertung. Jeder Versuch, die Vorlage zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, wurde mit Hinweis auf den ausgehandelten «Kompromiss» abgeschmettert. So hätte zum Beispiel der problematische Lichtbildschutz aus der Vorlage gestrichen werden können, oder wenigstens in seinen negativen Auswirkungen abgemildert.

Massgeblich mitgewirkt am Vorschlag für ein revidiertes Urheberrecht hat die Verwertungsgesellschaft SUISA, in deren Stiftungsrat SP-Ständerätin Géraldine Savary sitzt. Anlässlich der Beratungen der Urheberrechtsrevision in der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur (WBK-S) sah sich Savary plötzlich nicht mehr an den sakrosankten «Kompromiss» gebunden und brachte einen Änderungsvorschlag ein, der es in sich hat.

SP-Ständerätin Savary begründet die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht damit, dass für Papierkopien ja auch eine Entschädigung bezahlt werde.

Savary fordert eine Vergütungspflicht für das Zugänglichmachen journalistischer Werke. Damit will sie im Prinzip nichts weniger, als eine neue Abgabe für digitale Kopien im Internet einführen. Dieses sollen alle bezahlen – ausser der Verlage natürlich, die den Vorschlag in die Kommission reinlobbyiert haben. Die SP-Ständerätin begründet ihre Forderung nach einer neuen Abgabe damit, dass für Papierkopien ja auch eine Entschädigung bezahlt werde. Es sei daher an der Zeit, dass auch das Erstellen digitaler Kopien entschädigt werde. Sie hat diesen Vorschlag zusammen mit der Forderung nach einem «Leistungsschutzrecht für Presseverlage» eingebracht, wie es ähnlich auch in der EU in Diskussion ist. Im Unterschied zur Schweiz gibt es dort heftigen Widerstand gegen das Vorhaben, auch von Verlagen.

Das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht sieht vor, dass «Medienverlage, welche journalistische Beiträge in periodischen Publikationen oder regelmässig aktualisierten Informationsdiensten zur Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung veröffentlichen, das alleinige Recht haben, ihre Medienprodukte, auf welche Art auch immer, zugänglich zu machen. Ausgenommen sind einzelne Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung (sic!) die mit einem Link zu diesem Medienprodukt führen».

Mit dem neuen Gesetz wäre es nicht mehr möglich, auf irgendeinen Artikel der Medienhäuser sinnvoll zu verlinken.

Diese beiden Änderungen zusammen sind weitaus gravierender in ihren absehbaren Folgen, als alles, was bisher auf dem Tisch lag. Sie gehen zudem viel weiter als das, was die EU-Kommission derzeit vorsieht. Wenn die Gesetzesrevision so in Kraft tritt, würde in der Schweiz das restriktivste und internetfeindlichste Urheberrecht der freien Welt gelten. Es wäre nicht mehr möglich, auf irgendeinen Artikel der Medienhäuser sinnvoll zu verlinken. Anbieter von Social-Media-Plattformen sähen sich gezwungen, sogenannte Upload Filter zu installieren, um sicherzustellen, dass keine widerrechtliche Textübernahme erfolgt. Im Gegensatz zum geplanten Leistungsschutzrecht in der EU sind bei diesen masslosen Vorschlägen keinerlei Ausnahmen vorgesehen. Es geht hier also längst nicht nur um Facebook oder Google, gegen die sich das Vorhaben vordergründig richtet; ausnahmslos alle Angebote im Netz wären betroffen.

Es gab einmal eine Zeit, da hat der schweizerische Verlegerverband selbst eingesehen, dass ein solches Leistungsschutzrecht nicht zielführend ist. 2013 verabschiedete sich der Verband offiziell von dem Vorhaben. Punktuelle Anpassungen des geltenden Urheberrechts reichten vollauf, hiess es damals. Heute sieht man das offensichtlich anders. Unter dem Einfluss der Entwicklung im Ausland kamen die Schweizer Verleger wieder auf den Geschmack. In Deutschland steht das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag festgeschrieben und wurde eingeführt. Geld gesehen hat noch niemand. Die EU wiederum befindet sich auf dem Weg, ebenfalls ein Sonderrecht für Verleger zu installieren. Dass die Schweizer Verleger nun wieder die Mottenkiste öffnen und das längst abgehakt geglaubte Leistungsschutzrecht hervorkramen, erstaunt auch darum nicht weiter, weil sich in der Zwischenzeit der Konzentrationsprozess weiter verschärft hat. Mittlerweilen haben wir es in der Deutschschweizer Medienlandschaft mit regionalen Monopolen und einem nationalen Oligopol von Ringier, Tamedia, CH Media zu tun. Die gesetzliche Regulierung soll das Internet so regulieren, dass die Verlage keine Konkurrenz mehr zu fürchten brauchen.

Springer-Chef Mathias Döpfner, Chef von Axel Springer, ist einer der Väter des Leistungsschutzrechts in Deutschland. Sein Lobby-Arm reicht bis in die Schweiz.

Eine treibende Kraft ist der Ringier-Verlag, der einen Grossteil seines Geschäfts gemeinsam mit dem deutschen Medienhaus Axel Springer in einem Joint Venture betreibt. Springer-Chef Mathias Döpfner, Chef von Axel Springer, ist einer der Väter des Leistungsschutzrechts in Deutschland. Sein Lobby-Arm reicht bis in die Schweiz. So durfte Döpfner am Tag als sich die Ständeratskommission mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigte, im «Blick» ausführlich das Leistungsschutzrecht propagieren. Ein paar Wochen zuvor konnte sich Ralph Büchi, Chef von Ringer Axel Springer Schweiz in der NZZ vernehmen lassen, wohl mit der Idee, den Verlegerverband, den Ringier einst im Streit mit Tamedia verlassen hatte, auf Kurs zu bringen.

Naiverweise meinen viele Medienschaffende und kleine Verlage, das Leistungsschutzrecht würde ihnen helfen. Das Gegenteil ist der Fall. Geld werden sie kaum je sehen. Denn die Umsetzung dieses Gesetzes wird dazu führen, dass die Internetkonzerne mit den grossen Verlage Sonderkonditionen aushandeln, während die Inhalte der Kleinen entweder kostenlos oder gar nicht mehr angezeigt werden. Wobei letzteres eher der Fall sein wird, weil es sich für die Suchmaschinen- und Social-Media-Plattformen nicht lohnt, mit den kleinen Anbietern Verträge über die Nutzung ihrer Inhalte auszuhandeln.

In der Schweiz unterstützen sowohl der Berufsverband Impressum als auch die Gewerkschaft Syndicom die Einführung eines Leistungsschutzrechts.

Das massive Lobbying von Axel Springer in der EU und in der Schweiz ist nur ein Teil der Erklärung dafür, warum es möglicherweise bald in ganz Europa eine Sondergesetzgebung für Presseverlage gibt. Dazu kommt ein fataler Schulterschluss zwischen Verlegern und Journalisten. In der Schweiz unterstützen sowohl der Berufsverband Impressum als auch die Gewerkschaft Syndicom die Einführung eines Leistungsschutzrechts.

Ein weiterer Grund dürfte in der unendlichen Gier der grossen Internetkonzerne liegen, die das Management dazu antreiben, immer grössere Gewinne zu schreiben und gleichzeitig alles zu unternehmen, um auf keinen Fall Steuern bezahlen zu müssen. Da kommt so eine Idee gerade gelegen, diesen «Allesfressern» der digitalen Wirtschaft endlich einmal Grenzen zu setzen. Ein Leistungsschutzrecht wird die grossen Internetkonzerne jedoch in keiner Art und Weise schmerzen. Vielmehr würde ein solches Gesetz das Oligopol der verbleibenden Grossverlage stärken.

Leider ist es so, dass sich in den Parlamenten niemand so richtig mit dem Urheberrecht und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft auseinandersetzen will. Ein Mitglied der Ständeratskommission, die das Geschäft aufgegleist und nun die beiden Anträge abgenickt hat, war sich nicht zu schade, hinter vorgehaltener Hand zuzugeben, dass er eben kein Urheberrechtsspezialist sei. So haben die Lobbyisten natürlich einfaches Spiel. Das Nachsehen hat die Gesellschaft.

Leserbeiträge

Christoph Schütz 19. Februar 2019, 18:05

Rhetorisch gekonnt aber inhaltlich verfehlt bekämpft Andreas Von Gunten die Urheberrechtsrevision und insbesondere den Schutz von Fotografien seit Beginn. Er ist ein vehementer Verfechter der Gratiskultur und möchte das Urheberrecht gleich ganz abschaffen. Zum Glück sieht das die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier anders: nach dem klaren Resultat im Nationalrat dürfte in der Frühlingssession auch der Ständerat der URG-Revision zustimmen.

Gino Brenni 20. Februar 2019, 09:20

Mit einer Unterstellung jemand sei X und möchte darum Y zu argumentieren wird dem Kern nicht gerecht. Herr Schütz, Sie blenden aus, was die wirtschaftlichen und freiheitlichen Konsequenzen sind: Die grossen werden noch mächtiger, die Kleinen haben das nachsehen. Die Informationsfreiheit, der freie Fluss von Informationen wird massiv eingeschränkt (wenn man nicht mal mehr gratis einen Link setzen kann). Diese Revision torpediert das freie Internet. Man kann nur hoffen, dass dagegen mit allen Mitteln gekämpft wird. Nötigenfalls mit einer korrigierenden Volksinitiative.

Christoph Schütz 20. Februar 2019, 10:32

Mein Kommentar bezog sich nicht auf die Eingabe von Ständerätin Savary, sondern auf Herrn Von Guntens erneuten, unsachlich geführten Angriff auf den Schutz von Fotografien. Wenn von dritter Seite Bedarf besteht, repliziere ich hier gerne ausführlich auf Herrn Von Guntens Sicht der Dinge bezüglich Lichtbildschutz.

Andreas Von Gunten 20. Februar 2019, 09:52

Offenbar hat Herr Schütz keine Argumente mehr, wenn ihm nur noch übrig bleibt, zu versuchen, mich zu diskreditieren. Diese Strategie ist billig aber typisch für die Art und Weise, wie Kampagnen zur Verschärfung des Urheberrechts funktionieren.

In diesem Artikel hier geht es hauptsächlich um die neu vorgesehenen Leistungsschutzrechte für Presseverlage und andere Inhalte und nicht um den Lichtbildschutz für den sich Herr Schütz einsetzt. Den finde ich zwar auch völlig falsch, aber das dazu habe ich hier etwas geschrieben.

Christoph J. Walther 21. Februar 2019, 17:05

Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Medienunternehmen beim Inkasso zu helfen. Diese könnten zum Schutz ihrer Inhalte eine harte Paywall einführen und Suchmaschinen den Zugriff verweigern (mittels robots.txt, resp. ACAP). — Hingegen ist es angezeigt, dass die öffentliche Hand (Ämter, Behörden etc.) unmittelbar und vollständig informiert und solche Informationen der Allgemeinheit unter einer entsprechenden Lizenz (Creative Commons, z.B. BY-NC-SA) frei zur Verfügung stellt. Solche Auflagen sind auch Dritten zu überbinden, die vom Staat begünstigt werden (Subventionen, Aufträge, Steuererleichterungen etc.). Die Leistungshöhe für urheberrechtlich schützenswerten Journalismus würde dadurch angehoben, was für Verleger und Journalisten Anreiz sein sollte, nützlichen Journalismus mit einem echten Mehrwert zu betreiben.

Thomi Horath 26. Februar 2019, 01:20

Sorry, ich kenne meilenweit keinen urheberrechtlich schützenswerten Journalismus. Entweder der betreffende Artikel ist Lügenpresse, oder der Artikel ist gut und will so weit wie möglich verbreitet werden ohne irgendwelche Barrieren und Schranken. Ich sehe hier eigentlich nur eins: Deep State at work.
Ich finde Christoph J. Walther hat definitiv Recht: Die Journalisten, die ihre Arbeit extra bezahlt haben möchten, sollen doch eine Paywall einrichten. Angebot und Nachfrage wird dann den Preis bestimmen.