Die Verleger verlieren das Vertrauen in den Markt
Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.
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Suchmaschinen wie Google sollen eine Entschädigung zahlen für das Verlinken von Artikeln. So sieht es ein Gesetzesvorhaben der EU vor. Es verkennt die Mechanismen der digitalen Ökonomie.
Kaum eine EU-Reform hat so viele Diskrepanzen zwischen den Ansichten der EU-Kommission, des Rats und des Parlaments zutage gebracht wie jene des Urheberrechts. Nun haben sich die Verhandler auf einen finalen Entwurf geeinigt – mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht.
Am Info-Anlass der RSS Medienschule werden die Lehrgänge für Radio, Video, Online und Social Media vorgestellt: Donnerstag, 14. März, 17.00 bis 19.00 Uhr. Interessierte erhalten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und können einen Blick hinter die Kulissen werfen, inklusive Studiorundgang.
Das neue Diskussionspapier der EU-Urheberrechtsreform sorgt auch innerhalb der Medienbranche für Wirbel.
Wenn Plattformen journalistische Werke zugänglich machen, sollen zukünftig die entsprechenden Urheber eine Vergütung erhalten – so zumindest fordert es eine Kommission des Ständerates.
Die einen produzieren Inhalte, die anderen kassieren: Springer-Chef Mathias Döpfner will das ändern. Er fordert, dass die Internet-Giganten Google und Facebook die Verlage entschädigen, wenn sie deren Produkte verwenden.
Schweizer Verleger wollen Internetriesen mit dem Leistungsschutzrecht zwingen, Geld in ihre Kassen zu spülen. Die Leistungen ihrer Journalisten bieten sie derweil gratis an. Beides ist falsch.
Der früheren schwarz-gelben Bundesregierung droht eine Ohrfeige aus Luxemburg. Das deutsche Leistungsschutzrecht hätte nach Ansicht eines EuGH-Gutachters nicht in Kraft treten dürfen. Den Verlagen könnten Millionenverluste entstehen.