DOSSIER mit 417 Beiträgen

Medienpolitik

Zwei Rechtsprofessoren, zwei gegensätzliche Meinungen – und die Verleger drängen

Im Zusammenhang mit mit der Diskussion um das neue Bundesgessetz für elektronische Medien (BGeM) haben die Verleger eine Vervierfachung der indirekten Presseförderung auf 120 Millionen Franken gefordert. An einer von Kommunikation Schweiz und Verlegerverband organisierten Diskussion wurde erörtert, ob es dafür heute eine rechtliche Basis gibt oder ob es erst eine Verfassungsänderung braucht.

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Das sind die medienpolitischen Grossbaustellen nach «No Billag»

Wer den Überblick verloren hat, worum es in der Medienpolitik nach «No Billag» geht, findet im aktuellen SRG-Magazin «Link» einen brauchbaren Überblick. Mit der Erneuereung der SRG-Konzession, einem Gesetz über elektronische Mediengesetz, mit dem das geltende Radio- und Fernsehgesetz abgelöst werden soll und der Diskussion über eine zeitgemässe Medienförderung stehen gleich drei grosse Brocken zur Debatte.

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Ein neuer Verfassungsartikel für die grossen Fragen der Medienzukunft

Nach der «No Billag»-Abstimmung kündigten Medienmacher Hansi Voigt, SP-Grossrat Jon Pult und Digital-Unternehmer Moritz Zumbühl eine Volksinitiative für Medienvielfalt an. Die drei wollen den Artikel 93 der Bundesverfassung neu formulieren. Worum es dabei geht, erklärt Zumbühl im Interview mit Nina Fargahi vom Medienmagazin Edito. Es handele sich dabei um einen «Diskussionsvorschlag und keine fertige Initiative», ordnet Zumbühl das Vorhaben ein. Jetzt müssten endlich die richtigen Fragen gestellt werden zur Medienzukunft. Und es geht um die grossen Fragen: Netzneutralität, Urheberrecht, Algorithmus-Transparenz. Am kommenden Sonntag will das Trio an einer öffentlichen Veranstaltung entscheiden, wie es weitergeht und bestenfalls ein «Organisationsteam» aufbauen, das dann wohl die Vorbereitungsarbeiten für eine Volksinitiative an die Hand nimmt.