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Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: Das Lügen geht weiter

Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform gehen die „Lügen für das Leistungsschutzrecht“ weiter. Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.

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Der kuratierende Journalismus bedient sich gerne und oft bei anderen. Bilder und Ideen werden munter kopiert und neu zusammengefügt. In der Schweiz sind dafür besonders blickamabend.ch und Watson bekannt. Fragen und Antworten zu den rechtlichen Tücken des Listicle-Journalismus von Philip Kübler, Urheberrechtsspezialist und baldiger Geschäftsführer von Pro Litteris.

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