EU-Urheberrecht: Zitieren erlaubt – kopieren nicht
Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform soll den Umgang mit Werken im Internet neu regeln. Doch was genau erlaubt und verboten ist, ist für die Nutzer weiter kaum durchschaubar.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform soll den Umgang mit Werken im Internet neu regeln. Doch was genau erlaubt und verboten ist, ist für die Nutzer weiter kaum durchschaubar.
Nach der künftigen Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber ihre Nutzer daran hindern, nicht-lizenziertes Material hochzuladen. Wer verkauft die Software, die dafür nötig wäre? Und was kann sie?
Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform gehen die „Lügen für das Leistungsschutzrecht“ weiter. Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.
Endlich sollen Urheber angemessen vergütet werden, heißt es. Videoproducer Johannes Börnsen befürchtet aber genau das Gegenteil.
Während Google-Vertreter sich aufgrund der Copyright-Novelle mit einem Bein im Gefängnis sehen, beklagen Hollywood-Studios den „Enthaftungsmechanismus“.
Die Reform des EU-Urheberrechts bietet falsche Antworten für eine veränderte digitale Welt. Sie zementiert stattdessen die Rechte von großen Verwertern und nur einem kleinen Teil der Urheber. Trotzdem werden wir mit diesen Regeln über Jahre leben müssen.
War das jetzt ein Debakel für die Demokratie? Ein schwarzer Tag für Europa? Trotz wochenlanger Proteste im Netz und auf den Straßen hat das Europäische Parlament am Dienstag für eine Reform des Urheberrechts gestimmt. Auch wenn es viele Demonstranten schmerzt: Es ist richtig, dass Europa die Datenkonzerne reguliert.
Das EU-Parlament hat mehrheitlich für eine Urheberrechtsreform gestimmt, die sich nicht an der neuen Wirklichkeit orientiert, schrieb Sascha Lobo in seiner Kolumne. Im Podcast reagiert er nun auf Leser-Kommentare.