Kontrollstelle nutzt Steuergelder für Klagen gegen Journalisten
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe im Baselbiet (AMKB) hat 2018 rund 300’000 Franken aufgewendet um Medienschaffende vors Gericht zu ziehen.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe im Baselbiet (AMKB) hat 2018 rund 300’000 Franken aufgewendet um Medienschaffende vors Gericht zu ziehen.
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
Mit Erfolg kämpfen Schweizer Medienhäuser für ihre Wächterrolle bei den Gerichten. Das Bundesgericht hat in zwei Entscheiden Auflagen und Aussperrung in aller Deutlichkeit als unzulässig taxiert.
Ein Gericht in den Niederlanden hat entschieden, dass Fan-Untertitel gegen das Urheberrecht verstoßen. Ausgangspunkt war eine Klage, die von der Free Subtitles Foundation initiiert worden ist.
Ein Journalist, der die Abstimmungsunterlagen zweifach erhalten hat und auf elektronischem Weg ungehindert doppelt abstimmen konnte, hat sich der Wahlfälschung schuldig gemacht. Das sagt das Bundesstrafgericht.
Stellen Medienschaffende einem Staatsanwalt Fragen, müssen sie künftig damit rechnen, dass ihre Kommunikation in den Verfahrensakten landet und so auch mutmasslichen Tätern bekannt wird. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden. Wie es dazu kam, wie Redaktionsgeheimnis und Persönlichkeitsschutz trotzdem gewahrt werden können und weshalb Journalisten jetzt anfechtbare Verfügungen verlangen müssen.
In einem abschliessenden Gerichtsbeschluss wird die Bundesanwaltschaft zu vollständiger Transparenz ihrer Medienarbeit verpflichtet. Das dürfte die Arbeit der Journalisten erschweren.
Das Zürcher Obergericht hat die Medienfreiheit und Justizöffentlichkeit verletzt, als es letztes Jahr einen Kriminalfall unter Ausschluss der Gerichtsberichterstatter beurteilte. Das Bundesgericht kritisiert das Verhalten scharf.