Verbot von Böhmermanns «Schmähkritik» über Erdogan bleibt bestehen
Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
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Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Absurde Situation im deutschen Recht: Weil eine Privatperson einen Zeitungsartikel auf ihrem Facebook-Profil geteilt hat, der die Fahne einer in Deutschland verbotenen Organisation zeigt, macht sich der Mann strafbar wegen der «verbotenen Verwendung» dieses Kennzeichens. Klingt komisch, ist aber genau so geschehen im Fall eines Musikers aus München. Er hat eine Anzeige am Hals, weil er diesen Artikel des Bayrischen Rundfunks auf Facebook mit seinen «Freunden» geteilt hat. Die darauf abgebildete YPG-Flagge und zahlreiche andere Symbole von kurdischen Organisationen sind in Deutschland verboten. Medien dürfen sie öffentlich zeigen, Privatpersonen nicht.
War alles gar nicht so gemeint, ist nur Satire 😉 Österreichs Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versucht sich mittels Verharmlosung aus der Affäre zu ziehen. Zuvor hatte der Politiker auf seinem Facebook-Profil den ORF-Moderator Armin Wolf der Verbreitung von «Fake News, Lügen und Propaganda» bezichtigt. In 32 Jahren als Journalist habe er sich einiges anhören müssen, aber nie dagegen geklagt. Jetzt mache er eine Ausnahme, schreibt Wolf in seinem Blog. Daran ändere auch nichts, dass sich Strache nun mit einem «gar nicht so gemeint» aus der Affäre zu ziehen versuche.
Der russische Milliardär Roman Abramowitsch wollte sich in der Schweiz nieder- und im Wallis pauschal besteuern lassen. Die Berichterstattung über sein Umzugs-Hin-und-Her wollte der russische Milliardär komplett verbieten lassen.
Vom 1. Januar an drohen in Deutschland Facebook & Co. hohe Bussgelder, wenn sie strafbare Inhalte nicht löschen. Wie können Nutzer Beiträge melden? Droht das Ende der Meinungsfreiheit? Die wichtigsten Antworten zum neuen Gesetz.
Game over für Werner De Schepper, den als «Tööpli» geouteten Ex-Blick-Chef. Was ja eigentlich gut ist. Nur wurde er diese Woche medial und auf den Sozialen Medien bereits hingerichtet. Geteert, gefedert und dann viergeteilt. Und das ohne Anhörung und Prozess. Wir sollten diese Art von Journalismus eigentlich hinter uns haben.
Bruno Hug, Chefredaktor der «Obersee-Nachrichten», wird nach dem Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland im Kesb-Prozess per sofort freigestellt und entlassen. Zudem akzeptiert der Somedia-Verlag das Urteil.
Die Obersee-Nachrichten haben die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten, findet das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Zeitung muss Textpassagen löschen und das Urteil abdrucken.