Ein Zombie kehrt zurück
Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
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Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
Springer-Mann Christoph Keese hat sich das Silicon Valley genau angeschaut. Er weiß, wie Amerikas Online-Konzerne ticken. Hierzulande kämpft er für das „Leistungsschutzrecht“, mit dem Verlage gegen Google antreten. Wie groß sind ihre Chancen?
Axel Springer hat Google nun auch für seine letzten vier Titel eine Gratislizenz eingeräumt. Heißt das, wir kapitulieren vor Google und geben das Leistungsschutzrecht verloren? Mitnichten. Die Gratislizenz ist ein Schritt in einer langen Auseinandersetzung. Der Fall geht jetzt vor die Gerichte.
Die deutsche Mediengruppe Axel Springer hat am Mittwoch vorgerechnet, welchen Schaden ihr der amerikanische Konzern Google zuzufügen droht. Pro Medientitel und pro Jahr würden Springer «Vermarktungsumsätze» in Höhe eines siebenstelligen Betrags entgehen, wenn die betreffenden Medienangebote von den Google-Suchdiensten nur noch eingeschränkt berücksichtigt würden, meldete das Medienhaus anlässlich der Publikation der Quartalszahlen.
Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …
Suchmaschinenbetreiber müssen in Spanien vom nächsten Jahr an für Texte, die sie anzeigen, eine Gebühr entrichten. Die Verlage jubeln, Kritiker warnen.
Dass die VG Media sich dem Druck von Google beugen musste, war abzusehen. Nur für Springer ist der Streit nicht vorbei. Der Fall zeigt die Unvereinbarkeit zweier Welten.
Lassen wir uns die Sache mit dem Leistungsschutzrecht sicherheitshalber von den Leuten erklären, die sich damit auskennen müssen, weil sie es sich ausgedacht haben: die Presseverleger. Im Januar 2013 veröffentlichten die Verbände der Zeitungs– und Zeitschriftenverlage, BDZV und VDZ, eine gemeinsame Broschüre mit 17 Fragen und Antworten zu dem von ihnen geforderten Leistungsschutzrecht.