Coronavirus und Medienfreiheit
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
Das Parlament entscheidet über zwei Vorstösse, die den Journalismus in der Schweiz betreffen.
Dem Online-News-Publisher USA Today wurde eine Herausgabeanordnung der US-Bundespolizei zugestellt. Das FBI will wissen, wer einen bestimmten Beitrag wann gelesen hat.
Das Parlament spricht Millionen, um Zeitungen zu fördern. Doch zugleich drohen Entscheide, die den Journalisten und Journalistinnen die Arbeit erschweren.
Es ist gefährlich, mit einer Kamera in Belarus unterwegs zu sein – seit August 2020 wurden dort mehr als 400 Journalist:innen festgenommen und massiv an ihrer Arbeit gehindert. ZAPP begleitete Gleb Labadzenka, der die einzige unabhängige politische Talkshow in Belarus moderiert. Der ist jetzt untergetaucht, weil die Polizei sein Fernsehstudio gestürmt hat.
Die politisch instabile Lage in Belarus hat weitere Folgen für das osteuropäische Land. Der ESC-Ausrichter European Broadcasting Union EBU beschloss, die Rundfunkanstalt BTRC zu suspendieren.
Polizeien in Zürich und Bern tun sich schwer mit der Medienfreiheit. Das entspricht dem Trend, der sich in der Schweiz breit macht.
Ein Grundpfeiler der Demokratie gerät ins Wanken. Auf der ganzen Welt finden sich Regierungen, die das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht schützen. Einzelne und Gruppen äussern sich im Namen der Meinungsfreiheit hasserfüllt und diskriminierend. In der Schweiz fällen die Bürgerinnen und Bürgern immer wieder verbindliche Entscheidungen über die Meinungsfreiheit. Eine anspruchsvolle Gratwanderung.