Coronavirus und Medienfreiheit
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
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Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
Am 3. Mai wird jeweils der Welttag der Pressefreiheit gefeiert. Bloss: Grund zum Feiern gibt es diesmal nicht. Das Recht auf freie Information steht weltweit unter Druck.
In europäischen Kleinstaaten können Journalisten am freisten arbeiten. Schlecht sieht es im Nahen Osten, in China und Russland aus.
»Meduza« ist eines der angesehensten russischen Medien und eines der wenigen unabhängigen. Nun wurde es als »ausländischer Agent« eingestuft. Hier berichtet die Gründerin von den dramatischen Folgen.
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat es gewagt, schwerste Verbrechen aufzudecken. Dafür wird er von den Mächtigen verfolgt und gezielt zugrundegerichtet. In seinem Buch liefert der Schweizer Uno-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer erstmals Beweise.
Die Maltesin Daphne Caruana Galizia, der Slowake Jan Kuciak – und nun der Grieche Giorgios Karaivaz. Wieder wurde mitten in Europa ein investigativ arbeitender Journalist ermordet. Die Fälle hätten einige Gemeinsamkeiten, sagte Juliane Matthey von Reporter ohne Grenzen im Deutschlandfunk.
Der in Griechenland als Polizeireporter bekannte Giorgos Karaivaz wurde mit sieben Schüssen niedergestreckt, wie griechische Medien unter Berufung auf Polizeikreise berichteten.
Sizilianische Staatsanwälte haben Journalisten abgehört und beschattet, um belastende Indizien gegen private Seenotretter zu finden. Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit?