DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Warum freiwilliges Handy-Tracking nicht funktioniert

Im Kampf gegen die Coronakrise sollen nun freiwilige Apps helfen, die ihre Nutzer vermeintlich anonym bei Kontakt mit Infizierten warnen. So sollen Ausgangsbeschränkungen gelockert werden können. Dieser Ansatz wird scheitern, kommentieren der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink und Clarissa Henning.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Befragung zu DSGVO und e-Privacy-Verordnung: Wie geht es jetzt weiter?

Die DSGVO hat für viel Rechtsunsicherheit gesorgt und so manches Unternehmen fühlte sich im Regen stehen gelassen. Zugleich aber hat sie das Thema Datenschutz wie nie zuvor auf die Tagesordnung gebracht. Sieben Fachleute geben in unserer Befragungen ihre Einschätzungen weiter und werfen zudem einen Blick auf die unsichere Zukunft der e-Privacy-Verordnung.

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Apple macht ernst mit Datenschutz und verärgert die Werbung

In den neuesten Versionen der Betriebssysteme für iPhone und Apple-Computer steckt ein starker Tracking-Schutz. Was heisst: Dritte können nicht mehr so einfach mitlesen, was die Nutzer tun. Das verärgert die Werbebrache. Dank der Einblicke in das Nutzungsverhalten konnte sie personalisierte Werbung ausspielen. Wegen Apples restriktivem Umgang mit Personendaten sieht die Branche nicht nur die Werbung an sich, sondern gleich das ganze Internet bedroht. Das werde Apple kaum dazu bewegen, etwas zu ändern, vermutet das Fachblog apfelpage.de: «Apple hat in der Vergangenheit wenig auf solche Äusserungen gegeben. Es steht nicht zu erwarten, dass es in dieser Sache, in der es mit dem letzten Update erst neue Massstäbe gesetzt hat, zurückrudern wird.»

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DSGVO und ePrivacy: Die Chancen von Anonymisierung für die Data Economy

Die Datenschutz-Grundverordnung und die kommende ePrivacy Verordnung bereiten vielen Unternehmen immer noch Kopfzerbrechen. Wie genau soll man mit personenbezogenen Daten korrekt umgehen, um die hohen Bußgelder zu vermeiden? Timo Wilken versucht die Angst zu nehmen, indem er in diesem Beitrag einen anderen Blick auf die andere Seite der neuen Rechtslage wirft.