Indien verbietet Dutzende chinesische Apps
Die Wut der Menschen in Indien auf China führt zu immer weiteren Boykott-Maßnahmen auf dem Subkontinent. Nun trifft es einige der beliebtesten chinesischen Apps.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Die Wut der Menschen in Indien auf China führt zu immer weiteren Boykott-Maßnahmen auf dem Subkontinent. Nun trifft es einige der beliebtesten chinesischen Apps.
In die jahrelangen Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung kommt Bewegung. Die EU-Mitgliedstaaten könnten sich auf eine pauschale Tracking-Erlaubnis für Medien und Drittanbieter einigen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise General Data Protection Regulation (GDPR) gilt nicht nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU). Die DSGVO gilt teilweise auch für Unternehmen und sonstige Verantwortliche in der Schweiz sowie anderen – aus Sicht der EU – sogenannten Drittstaaten.
Je länger der Rat der EU über die ePrivacy-Verordnung verhandelt, desto mehr wird der Entwurf verwässert – das zeigt der jüngste Kompromissvorschlag der finnischen Präsidentschaft. Verbraucherschützer warnen, er verkehre den Zweck des gesamten Gesetzes ins Gegenteil.
China überwacht seine Bürger wie kein anderer Staat das jemals zuvor gemacht hat. Sebastian Heilmann beobachtet das System im bevölkerungsreichsten Land der Welt seit Jahren. Viele Europäer, sagt er, würden die Entwicklung in China sträflich ignorieren. Dabei könnte sie uns bald schon selber betreffen.
Das neue Standard-Datenschutzmodell gibt Behörden, Unternehmen und Behörden eine einheitliche Prüfmethode an die Hand, das alle Anforderungen der DSGVO abdeckt.
Richtig schön wären Aktionen, bei denen Medienhäuser gemeinsam alternative Plattformen fördern, die dem Journalismus gut tun. Auch wenn für Journalisten oder Medienhäuser dadurch Mehraufwand entsteht, wird das journalistische System dadurch insgesamt gewinnen.
Google hat in den USA heimlich die Gesundheitsdaten von Millionen von Patienten gesammelt und analysiert. Weder die betroffenen Patienten, noch die behandelnden Ärzte gaben dabei ihr Einverständnis zur Datenerhebung.