Die Folgen des Brexit
Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.
Mit harten Bandagen kämpfen Unternehmen wie Uber, Lyft und Doordash für eine Volksabstimmung in Kalifornien. Sie wollen ein Gesetz rückgängig machen, das Gig-Worker in Angestellte verwandelt hat. Dabei greifen sie zu unlauteren Mitteln.
Wir sind gerade dabei, uns dauerhaft in die Homeoffice-Welt zurückzuziehen. Das kommt Arbeitnehmern gelegen, wäre aber ein jämmerlicher Rückschritt.
Um ihr Potenzial zu entfalten und ihre Fähigkeiten effektiv zu nutzen, brauchen Mitarbeitende Rückmeldungen über ihr Verhalten und ihre Leistung. Entsprechend sorgfältig sollten Führungskräfte Feedbackgespräche vorbereiten und führen.
Gesetzliche Mindestlöhne haben wieder Auftrieb. Ende September hat der Kanton Genf einen solchen beschlossen. Jener im Tessin soll am 1.1.2021 in Kraft treten. In Neuenburg ist ein kantonaler Mindestlohn schon länger in Kraft. In Basel wird darüber debattiert. Ich behaupte: Gesetzliche Mindestlöhne sind gefährlich und kein geeignetes Instrument gegen Armut.
Was junge Führungskräfte häufig zu Beginn ihrer Karriere falsch machen und wie es besser geht, erklärt eine Expertin. Einfach machen, sei nicht immer die beste Herangehensweise.
Der diesjährige Schweizer HR-Barometer verknüpft zwei wesentliche Entwicklungen: Digitalisierung und Alterung unserer Gesellschaft. Etwa 40 Prozent der Befragten können sich vorstellen, über ihr Rentenalter hinaus zu arbeiten. Wenn die eigene Arbeit zu stark digitalisiert ist, geht das mit tieferer Arbeitszufriedenheit einher.
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht gibt in einem Urteil vom 16. Dezember 2019 einer Arbeitnehmerin recht, die nach einem Burnout ihren Arbeitgeber verklagte, seine Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Fast zeitgleich hat die Weltgesundheitsorganisation WHO das Burnout-Syndrom in ihr ICD-11-Manual aufgenommen. Doch was bedeuten diese Entscheide für Arbeitgebende?