Wegen «obszönen» Covers: Google sperrt App des Satiremagazins «Titanic» im Play Store
Google hat einige Heftmotive als «obszön» bezeichnet und fordert deren Löschung – das Satiremagazin wehrt sich und zieht alternative Vertriebswege in Betracht.
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Google hat einige Heftmotive als «obszön» bezeichnet und fordert deren Löschung – das Satiremagazin wehrt sich und zieht alternative Vertriebswege in Betracht.
Wenn Internet-Provider heute beispielsweise den Zugang zu kinderpornografischen Angeboten im Netz blockiert, dann tun sie das aus Gründen der Firmenethik. «Eine explizite gesetzliche Grundlage gibt es nicht», schreibt Lukas Mäder in der NZZ. Mit dem neuen Fernmeldegesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, soll die rechtliche Lücke geschlossen werden. Schon heute werden Seiten Weiterlesen …
Politiker von links bis rechts haben Internet-Sperren gegen ausländische Glücksspiel-Webseiten durchgesetzt. Die beiden grossen Schweizer Internet-Provider zensieren aber weit mehr Websites. Ein junger Informatiker macht dies seit heute mit DNSzensur.ch für alle transparent.
Es riecht schon kräftig nach Wahlkampf, wenn der deutsche Innenminister so kurz vor den Bundestagswahlen das linksradikale Portal «Linksunten/Indymedia» schliessen lässt. Jahrelang hätte die Justiz gegen strafrechtlich relevante Beiträge vorgehen können, stattdessen greift Thomas de Maizière nun zum Zweihänder und lässt auch sämtlich Beiträge mitverschwinden, die vom Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt sind. Der frühere Weiterlesen …
«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe. Immer wieder erschallt der Zensurvorwurf, in letzter Zeit gehäuft: gegenüber den im Parlament geplanten Zugangssperren für ausländische Online-Casinos nach den Servereinstellungen der AZ-Medien, Weiterlesen …
«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe.
Wer auf dem Netz der Uni Fribourg auf den falschen Seiten surft, macht sich verdächtig. Das Rektorat der Hochschule setzt auf einen neuen Software-Filter, der gewisse Webseiten blockiert. Dabei geraten nicht nur pornographische Inhalte ins Visier, sondern auch politischer Extremismus oder Copyright-Verletzungen.
Strafverfolgung im Netz ist nicht Zensur. Sie schützt vielmehr vor radikalen Einschränkungen. Denn die Anonymität des virtuellen Raums nutzen viele für kriminelle Hass- und Gewaltphantasien.