Schutz der Privatsphäre: Gefährliche Liebschaften
Politiker von links bis rechts wollen Medienberichte einfacher verhindern können. Ihr Argument: Die Privatsphäre sei zu wenig geschützt. Stimmt das?
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Politiker von links bis rechts wollen Medienberichte einfacher verhindern können. Ihr Argument: Die Privatsphäre sei zu wenig geschützt. Stimmt das?
In zweiter Instanz verurteilt das Kantonsgericht Luzern eine Journalistin wegen Hausfriedensbruchs. Der Entscheid hat weitreichende Folgen für den Journalismus.
In einem wegweisenden Urteil hat das Zuger Kantonsgericht der Journalistin Michèle Binswanger die Verbreitung von Spekulationen über die Ereignisse an der Zuger Landammann-Feier 2014 untersagt.
Nachdem sich Ringier-Chef Marc Walder bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigt hat, verlangt die ehemalige Zuger Kantonsrätin die Herausgabe des Gewinns, welcher mit Artikeln erzielt worden ist.
Im Berufungsverfahren «Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG» hat das Zuger Obergericht heute, Montag, sein Urteil veröffentlicht. Jetzt äussert sich Ringier CEO Marc Walder.
Das Zuger Obergericht hat in zweiter Instanz ein Urteil gegen den «Blick» bestätigt. Die Zeitung habe die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt.
Ihre Anwälte drohen mit Klagen, auch wenn es gar nichts zu klagen gibt. Das ist nervig für Journalisten. Manchmal aber auch urkomisch.
Die Journalistin Michèle Binswanger arbeitet an einem Buch über die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier 2014. Das Zuger Kantonsgericht hat die Veröffentlichung vorerst verboten. Das führt in juristischen Kreisen zu heftigen Diskussionen.