Neues Datenschutzgesetz
Auch das HR ist vom neuen Datenschutzgesetz betroffen, beispielsweise beim Outsourcing und beim Datenexport. Was HR-Verantwortliche bei der Umsetzung beachten müssen.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Auch das HR ist vom neuen Datenschutzgesetz betroffen, beispielsweise beim Outsourcing und beim Datenexport. Was HR-Verantwortliche bei der Umsetzung beachten müssen.
E-Mails sind das größte Einfallstor für Hackerangriffe. Dennoch gehen Mitarbeitende sorglos mit ihren beruflichen E-Mail-Adressen und Passwörtern um.
Die Konzerne des Silicon Valley rühmten sich lange einer offenen Debattenkultur. Doch die Kontroverse um Black Lives Matter dient als Anlass, interne politische Diskussionen in Nischen zu verbannen.
Laut Medienberichten nutzt Novartis eine Software, um die Arbeit der Angestellten zu analysieren. Damit kann man etwa messen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonieren, mailen oder an digitalen Meetings teilnehmen. Solche Programme könnten durchaus sinnvoll eingesetzt werden, sagt Antoniette Weibel, Professorin für Personalmanagement in St.Gallen. Doch das werde nicht immer getan.
Jeder Handgriff wird aufgezeichnet, Austausch zwischen Kolleg:innen sofort unterbunden – ein neuer Bericht über die Arbeitsbedingungen bei Amazon liefert Gründe, nicht mehr dort einzukaufen.
Die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext gehört zu den Mängelschwerpunkten im betrieblichen Datenschutz. Der richtige Umgang mit Bewerberdaten ist nur ein Beispiel von vielen.
Vorstellungsgespräche sind für viele Bewerber ohnehin schon eine Stresssituation. Doch was, wenn der Personaler dann auch noch unerlaubte Fragen stellt? Wir klären Sie auf über die unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch, wann diese vielleicht doch erlaubt sind, und wie Sie entsprechend reagieren können.
Wird eine Person bei der Anstellung aufgrund spezieller Eigenschaften wie des Geschlechts, der Religion oder des Alters nicht angestellt, ist das mit Ausnahme der geschlechtsspezifischen Diskriminierung in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt.