Tschüss, Twitter!
Nach Facebook und Google verabschiede ich mich jetzt auch von der Datenkrake Twitter. Auch wenn mir manche Diskussion fehlen wird.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut von Irène Messerli und Dominik Allemann von Bernet Relations / bernetblog.ch und Nicole Vontobel-Schnell von SCHNELLKRAFT / schnellkraft.ch.
Nach Facebook und Google verabschiede ich mich jetzt auch von der Datenkrake Twitter. Auch wenn mir manche Diskussion fehlen wird.
Die Übernahme von Twitter durch Elon Musk gerät weiter ins Wanken: Musk wirft Twitter vor, zu wenige Konten als Fake zu deklarieren.
Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf zur sogenannten Chatkontrolle präsentiert. Eine geplante Verordnung soll eigentlich Kindesmissbrauch im Netz bekämpfen. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Vorhaben ineffektiv sei, Verschlüsselungen aushebeln und zu einer massiven Überwachung beitragen würde.
Die Feeds sind die Knotenpunkte, die Hauptverkehrsstrassen, der vernetzten Öffentlichkeit. Eine dieser Hauptverkehrsstrassen war jetzt ungefähr ein Jahrzehnt lang in einem für viele gerade noch zähneknirschend tolerierbaren Zustand; mangels Alternativen. Was Elon Musk mit dem Feed vorhat, wissen wir (noch) nicht. Eins ist sicher: Veränderungen stehen an.
Elon Musk will als potenzieller künftiger Twitter CEO die Verbannung von Donald Trump von Twitter revidieren.
Hunderte gefälschte Websites haben zu Spenden für Menschen, die vom Ukraine-Krieg betroffen sind, aufgerufen. Doch das Geld kam offenbar nie dort an. Die Betrüger haben dabei Logos und Brandings bekannter Wohltätigkeitorganisationen verwendet, um Spender zu täuschen.
US-Forscher:innen haben untersucht, ob automatische Empfehlungen auf YouTube Nutzer:innen radikalisieren. Die weit verbreitete These liess sich wissenschaftlich nicht bestätigen. Radikalisierung passiert auf YouTube dennoch – aber anders.
Ein geleaktes Facebook-Dokument zeigt, dass der Konzern selbst kaum einen Überblick darüber hat, wohin die Daten seiner Nutzer:innen fließen. Datenschutzexperten sehen einen Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung.