Das Medienpaket ist ein guter Kompromiss
Die Abstimmung vom 13. Februar ist für die Schweizer Medienlandschaft von existenzieller Bedeutung.
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Die Abstimmung vom 13. Februar ist für die Schweizer Medienlandschaft von existenzieller Bedeutung.
Die Diskussion um den öffentlichen Rundfunk geht in die zweite Runde. Grösser wird der Konsens nicht. Im Gegenteil: In der jüngsten SRF-«Arena» wird emotional debattiert, geduzt wie wild und das «Chrüsimüsi» um das neue Mediengesetz scheint perfekt.
Wie weiter mit den Schweizer Medien? Drei Monate nach «No Billag» flammt diese Diskussion wieder auf. Wofür sollen wir in Zukunft Gebühren zahlen? Muss die SRG sich verändern? Und: Wie bedroht sind Qualität und Meinungsvielfalt in der Presse?
Nach der No-Billag-Abstimmung will der Bundesrat jetzt ein neues Gesetz für elektronische Medien und eine Expertenkommission schaffen. Der Medienprofessor Manuel Puppis findet das gut. Warum, erklärt er im Interview.
Mit dem geplanten Mediengesetz wird ein neuer Zugang zu Subventionen geschaffen, um den ganzen Bereich der elektronischen Medien staatlich zu kontrollieren. Das Gesetz schafft eine vom Bundesrat abhängige Kommission. Deren Kompetenzen sind so gross, dass sie Medien jederzeit Geld entziehen kann. Man darf diese Kommission mit Fug und Recht eine Zensurbehörde nennen.
Öffentliche Gelder für Online-Medien, strengere Regeln für die SRG und eine mächtige Expertenkommission. Der Bundesrat will ein neues Gesetz für die elektronischen Medien. In dieser Übersicht steht alles, was du dazu wissen musst.
Bürgerliche kritisieren den Entwurf zum neuen Mediengesetz. Die geplante Förderung von Online-Medien führe zu einer «Verstaatlichung der Medien», so die SVP.
Mit Blick auf die Digitalisierung ist das vorgeschlagene Gesetz aber trotzdem viel zu zögerlich. Während vor einem Monat in der NZZ noch zu lesen war, dass neue journalistische Onlineprojekte gefördert werden sollen, ist nun aus Rücksichtnahme auf die Verleger nur von Angeboten die Rede, welche «im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden».