«Reisserische Berichterstattung gehört nicht gefördert»
Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen, lehnt die geplante Medienförderung ab – und schert damit in der eigenen Partei aus. Allerdings argumentiert er ganz anders als die meisten Gegner.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereich werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen, lehnt die geplante Medienförderung ab – und schert damit in der eigenen Partei aus. Allerdings argumentiert er ganz anders als die meisten Gegner.
Die SRG soll im Zentrum der Medienförderung bleiben. Das neue Mediengesetz weitet aber den Spielraum des Staats aus. Auch die Presse kommt in dessen Einflussbereich.
Heute gab der Bundesrat das neue Gesetz für elektronische Medien in die Vernehmlassung. Verband Schweizer Medien (VSM) fordert einen Anteil aus den Radio- und TV-Gebühren, die Journalisten-Gewerkschaften begrüssen die Stossrichtung des neuen Gesetzes.
Das Radio- und TV-Gesetz soll durch ein Gesetz für elektronische Medien ersetzt werden. Der Bundesrat geht damit mit der Zeit.
Bundesrätin Doris Leuthard präsentiert das seit langem versprochene Gesetz über elektronische Medien. Im Nau-Interview erklärt sie, warum es dieses brauche.
Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.
Mit dem «Leutschenbach-Anzeiger» wollte der Verband Schweizer Medien auf die Kampfzone mit der SRG aufmerksam machen: Die Texte im Internet. Nun hofft der Verlegerverband auf eine ähnliche Regelung wie in Deutschland.
Der Verband Schweizer Medien hat im Rahmen seiner Kampagne gegen «zeitungsähnliche» Angebot der SRG ausgewählte Online-Texte von Schweizer Radio und Fernsehen in ein Zeitungslayout gegossen. Das Ergebnis trägt den Titel «Leutschenbach Anzeiger». Damit will der Verband aufzeigen, dass der öffentliche Rundfunk «täglich eine digitale Gratis-Zeitung produziert» und so die privaten Verlage konkurrenziert, die sich darum bemühen, kostenpflichtige Angebote im Netz zu etablieren. Kritiker weisen auf das schlechte Timing der PR-Aktion hin: «Ausgerechnet heute präsentieren die Verleger eine aufwändig gestaltete Anti-SRG-Zeitung – am Tag, an dem ihr Präsident eine der traditionsreichsten Zeitungen einstellt. Und die SRG zumindest in der Romandie noch unverzichtbarer wird», schreibt Dennis Bühler.