DOSSIER mit 140 Beiträgen

Investigativer Journalismus

Wie sieht junger Investigativjournalismus aus?

Isabell Beer wollte eigentlich «nur» Investigativjournalistin werden – bis sie merkte, wie hoch die Hürden gerade für Frauen sind, die nicht ins klassische Bild passen. Fast gab sie auf. Inzwischen ist sie auch ohne Studium eine der gefragtesten Undercover-Rechercheurinnen in Deutschland und macht auf Missstände, Doppelmoral und Sexismus innerhalb der Branche aufmerksam.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

10 Tipps, wie man eine internationale Recherche anschiebt

Investigative Recherchen über mehrere Kontinente hinweg sind für freie Journalisten eine besondere Herausforderung: Wer hilft vor Ort? Wie knüpft man Kontakte zu Behörden und Ministerien? Und wer finanziert die Reisekosten? Die Journalistin Petra Sorge hat als freie Autorin mit einem multinationalen Team in Nigeria, Indien und Deutschland recherchiert – ihre Ergebnisse haben sogar die deutsche Weiterlesen …

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Wenn anonyme Kollektive Recherchearbeit übernehmen

Von «Combat 18» bis NSU – das Wissen über die gewaltbereite extreme Rechte werde in Deutschland nicht durch Medien generiert sondern durch verdeckt und anonym arbeitende Kollektive, meint Matthias Dell in seiner Kolumne. Deren kaum oder schlecht bezahlte Arbeit müsse stärker gewürdigt werden.

«Ich sehe uns nicht als Star-Ermittler, sondern vielmehr als Dienstleister»

Steht sein Name über einem Artikel, dann müssen die Reichen und Mächtigen zittern. Frederik Obermaier (35) hat in den letzten Jahren an zahlreichen Grossrecherchen und Enthüllungen mitgewirkt, die Politiker zum Sturz und Steuersünder zum Zahlen brachten. Der Journalist und Redaktor der «Süddeutschen Zeitung» erklärte anlässlich der «Global Investigative Journalism Conference» Ende September in Hamburg, warum Weiterlesen …

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Wie weit dürfen Journalisten bei Undercover-Recherchen gehen?

n mehreren Verfahren klagen Menschen gegen die RTL-Sendung «Team Wallraff», darunter Krankenschwestern und Psychiatrie-Patienten, die ohne ihr Wissen gefilmt worden waren. Das Oberlandesgericht Köln kam in einem Fall zu dem Schluss, dass die Aufnahmen unzulässig waren – egal, ob sie gesendet wurden oder nicht.