DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs

Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, Weiterlesen …

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Das Kreuz mit den Listen

Der kuratierende Journalismus bedient sich gerne und oft bei anderen. Bilder und Ideen werden munter kopiert und neu zusammengefügt. In der Schweiz sind dafür besonders blickamabend.ch und Watson bekannt. Fragen und Antworten zu den rechtlichen Tücken des Listicle-Journalismus von Philip Kübler, Urheberrechtsspezialist und baldiger Geschäftsführer von Pro Litteris.

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