Verleger und SRG helfen Presserat finanziell aus der Patsche
Eigentlich hatte der Presserat auf Finanzierung durch Steuergelder gehofft. Nach dem Volksnein zum Medienpaket stand seine Zukunft auf der Kippe. Nun springen Verleger und die SRG ein.
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Eigentlich hatte der Presserat auf Finanzierung durch Steuergelder gehofft. Nach dem Volksnein zum Medienpaket stand seine Zukunft auf der Kippe. Nun springen Verleger und die SRG ein.
Wie detailliert muss und darf die Berichterstattung über den Prozess eines Jahrhundertverbrechens sein? Wieviel muss die Öffentlichkeit wissen? Und wieviel darf man den Hinterbliebenen und dem Andenken der Opfer zumuten?
Löbliche Initiative des traditionsreichen US-Magazins National Geographic. Chefredaktorin Susan Goldberg stellt sich in der aktuellen Ausgabe der Vergangenheit ihrer Publikation. Der Titel ihres Leitartikel spricht Klartext: «Über Jahrzehnte haben wir rassistisch berichtet». Es schmerze gerade sie, als erste Chefredaktorin und dazu von jüdischer Herkunft, «die schrecklichen Geschichten aus der Vergangenheit des Magazins zu erzählen», schreibt Goldberg. Das April-Heft zum Thema Rasse, könne aber nicht ohne einen selbstkritischen Blick auskommen. Ein Historiker hat das Heft auf die bis in die 1970er-Jahre verbreitete rassistische Berichterstattung durchleuchtet.
Es sei ein «Beweisstück eines verkotzten Journalismus», schreibt Martin Kilias in der Berner Zeitung, nachdem er sich eine Reihe von TV-Interviews mit dem früheren Trump-Mitarbeiter Sam Nunberg angeschaut hatte. Ein offensichtlich verwirrter, möglicherweise alkoholisierter Mann wurde in den USA von Sender zu Sender weitergereicht, wo er mit vermeintlich Sensationellem zu den Russland-Untersuchungen gegen Trump aufwartete. Doch hier wäre es die Aufgabe der Medien gewesen, diesen Mann vor sich selbst zu schützen, da er nichts Substanzielles zu bieten hatte, aber offenbar einen Drang an die Öffentlichkeit. «Ein journalistisches Trauerspiel, das gewiss ein Nachspiel haben wird», bilanziert Kilias.
Lehnt sich ein Journalist zu stark auf eine Seite, erschallt es ermahnend: «Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.» Nun ist das so eine Sache mit diesem Zitat. Hanns Joachim Friedrichs hat das zwar so gesagt, aber in einem ganz spezifischen Kontext, der es verbietet, die Aussage so pauschal zu verwenden, wie das nun oft getan wird. Der frühere «Spiegel»-Reporter Cordt Schnibben, der 1995 das Gespräch geführt hatte, wo das Zitat herstammt, sagt heute dazu: «Daraus zu machen, dass ein Journalist quasi ein haltungsloser, emotionsloser Journalist sein sollte, dem man seine Haltung nicht anmerkt, ist eine Pervertierung.»
Berichten Zeitungen in den USA über Amokläufe an Schulen, dann zeigen sie auf ihren Titelseiten häufiger den Täter und seltener die Opfer. Das stellte ein Medienforscher der Universität Oregon fest, nachdem er rund 4000 Titelseiten nach drei Schulschiessereien ausgewertet hat. Beim Verhältnis zwischen Täter- und Opferbilder gibt es indes grosse Unterschiede. Während es nach dem Amoklauf an der Grundschule Sandy Hook bei 3 zu 1 lag zugunsten des Täters, betrug das Verhältnis nach der Bluttat an der Universität Virginia Tech 42 zu 1. Ausserdem zeigten die Zeitungn die Bilder der Täter in der Regel grösser als jene der Opfer. Der Forscher warnt, dass die prominente Präsenz der Mörder Nachahmungstäter motivieren könnte.
Ein Mitarbeiter des Ringier-Magazins izzy gibt sich am Telefon als Major der Schweizer Armee aus und bringt einen richtigen Angehörigen der Armee dazu, ihm einen Wachtplan zu schicken. Allein Aufgrund der E-Mail-Adresse hätte der Soldat merken müssen, dass er es nicht mit seinesgleichen zu tun hat. Die Schweizer Armee sieht im Vorgehen mit der verdeckten Identität eine «Amtsanmassung» und behält sich rechtliche Schritte vor. Der Chefredaktor von izzy wiederum hält das Vorgehen für gerechtfertigt, da damit «die hierarchiegläubige Kultur in der Armee» aufs Korn genommen wurde. Medienethisch und auch medienrechtlich sind indes Zweifel angebracht, ob der Nachweis der militärischen Hierarchiegbläubigkeit nur mit dem Mittel der verdeckten Recherche erbracht werden konnte. Gemäss den Richtlinien des Presserats sind verdeckte Recherchen «ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können». Der vorliegende Fall scheint diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.