DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

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«Ich schicke keine Killerkommandos in die Redaktionen, keine Sorge»

Der deutsche Medienanwalt Ralf Höcker vertrat schon Recep Tayyip Erdogan, Jörg Kachelmann und die AfD. Journalisten zu drohen, versteht er als eine seiner Kernaufgaben. Nun hat seine Kanzlei den ehemaligen Chef des deutschen Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maassen, unter Vertrag genommen.

Ehrverletzung oder Gesellschaftskritik?

Der drastische Vergleich des Papstes von Abtreibung und Auftragsmord wurde in der in- und ausländischen Presse aufgegriffen und vielfach kritisiert. Auch wenn die «Tathandlung» nicht in der Schweiz erfolgte, soll hier der Frage einer strafrechtlichen Ehrverletzung nachgegangen werden. Stand bei der Aussage die Kritik am gesellschaftlichen Umfeld, das schwangere Frauen zu wenig unterstützt, im Vordergrund? Weiterlesen …

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Affäre «Gerigate»: Josef Bollag spielte eine Rolle

Was viele in der Region Baden schon lange wissen, wird jetzt auch in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ausgeführt: Josef Bollag, langjähriger Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Baden und politischer Gegenspieler des ehemaligen Stadtammanns und Nationalrats Geri Müller, spielte bei der Affäre «Gerigate» eine Rolle.

Presserechtsanwälte ändern ihre Strategien

Wollt ihr Ärger vor Gericht? Davor warnen Anwälte in «presserechtlichen Informationsschreiben» an Redaktionen. Abschrecken lassen sich davon aber nicht alle Journalisten. Im Gegenteil: Manche fixen solche «Drohschreiben» geradezu an.