DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«Von Zensur zu reden, ist in diesem Zusammenhang verfehlt»

Wird es künftig leichter sein, missliebige Medienberichte vorsorglich verbieten zu lassen? Ein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung aus der ständerätlichen Rechtskommission weist in diese Richtung. Manuel Bertschi, der als Rechtsanwalt regelmässig Medienbetroffene vertritt, sieht darin keine staatlichen Zensurgelüste, sondern den Versuch eines Machtausgleichs zwischen den Medien und den Betroffenen der Berichterstattung. Attentat auf die Medienfreiheit, gegängelte Weiterlesen …

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Ständeräte wollen Medienfreiheit weiter einschränken

Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen im Ständerat tritt für eine subtile, aber folgenschwere Änderung der Zivilprozessordnung ein. Gerichte sollen Beiträge in Fernsehen, Zeitungen und Online-Medien in Zukunft – ohne Anhörung der betroffenen Medien – vorsorglich bereits verbieten können, wenn eine Veröffentlichung dem Gesuchsteller einen «schweren Nachteil verursachen kann».

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Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern

Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.

Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.