Drei Minuten «Staatsfernsehen» vor Abstimmungen in der Kritik
Wie darf der Bundesrat vor dem Urnengang «informieren»? Ein neuer UBI-Entscheid stellt die bisherige Praxis in Frage.
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Wie darf der Bundesrat vor dem Urnengang «informieren»? Ein neuer UBI-Entscheid stellt die bisherige Praxis in Frage.
Wenn Regierungsmitglieder vor Abstimmungen am Fernsehen zu einer Vorlage Stellung nehmen, tun sie dies ohne formelle Rechtsgrundlage. Die Bundesratsauftritte basieren lediglich auf Weisungen aus dem Jahr 1971. Für die SRG gibt es gute Gründe, am Status quo festzuhalten. Die drei Minuten gehören zu den Ritualen der Mediendemokratie wie die Abstimmungsarena oder die Elefantenrunde: Wenn Bundesrätinnen Weiterlesen …