Was gilt bei der Arbeit?
Long Covid ist aus arbeitsrechtlicher Sicht eine Krankheit wie jede andere. Bei der IV allerdings ist noch vieles unklar.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Long Covid ist aus arbeitsrechtlicher Sicht eine Krankheit wie jede andere. Bei der IV allerdings ist noch vieles unklar.
Um Energie zu sparen, könnten Grossraumbüros diesen Winter kalt bleiben. Nur: Dürfen Firmen deswegen erneut Homeoffice anordnen?
Bei Erwerbsausfall entscheidet eine genaue Berechnung der Einkommensdifferenz, ob und in welcher Höhe Menschen mit Behinderungen eine IV-Rente erhalten. Doch bis anhin orientiert sie sich an den Löhnen und Tätigkeiten von gesunden Personen. Vom Sinn der korrekten und fairen Invaliditätsbemessung.
Während Freischaffende viele Freiheiten geniessen, haben Auftraggebende Firmen sofort Einsatzkräfte zur Hand. Doch aufgepasst: Meist bleibt kaum Zeit, um über Versicherungspflichten nachzudenken. Das kann für Unternehmen fatal sein, denn es gibt einige gesetzliche Vorgaben.
Männlich, weiblich, divers: Seit 2018 gibt es in Deutschland die dritte Option beim Geschlechter-Eintrag. Die Schweiz ist noch nicht soweit. Immerhin: Seit Anfang 2022 können die Schweizer*innen selbst entscheiden, ob sie als männlich oder weiblich gelten wollen.
Die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ist gesetzt. Zum Stellenantritt kommt es aber nicht. Doch kann der Vertrag vorher aufgelöst werden?
Remote Work ist in der ganzen Welt möglich. Viele Mitarbeitende möchten das nutzen und während der verlängerten Ferien oder beim Besuch der Eltern im Ausland arbeiten. Solche Arbeitskonstellationen sind in den meisten Fällen technisch einfach durchführbar. Werden aber nicht die richtigen Vorkehrungen getroffen, sind damit einige Risiken verbunden.
Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.