Autor

Nick Lüthi

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Fussballfans und sexistische Stereotypen aus den finsteren Fünfzigern

«Wenn Claudia Neumann ein Spiel kommentiert, dann kocht in den Kommentarspalten des Internets – jetzt mal ganz vorsichtig formuliert – der niederträchtigste, sexistischste und dümmste Dreck nach oben»: Das war bei der Fussball-Europameisterschaft vor zwei Jahren der Fall und das ist jetzt anlässlich der WM in Russland wieder so. Beim Spiel Japan-Kolumbien unterliefen Neumann zwei Fehler. Kann passieren. Aber, schreibt Julian Dörr in der Süddeutschen Zeitung, «hat man schon einmal einem Mann, der einen Fussballspieler falsch eingeordnet hat, mit Vergewaltigung gedroht? Niemals.»

Hochkantiger Angriff auf Youtube und TV

Web und Video reimte sich bisher auf Youtube. Mit Instagram und seiner Milliarde aktiver Nutzer steht aber ein mächtiger Konkurrent bereit, diese Vorreiterrolle zu übernehmen, zumal Bewegtbild schon heute einen beträchtlichen Anteil der Instagram-Nutzung ausmacht. Nun forciert die Facebook-Tochter die Videoaktivitäten mit einer eigenen Plattform. Instagram TV, kurz IGTV, bietet die Möglichkeit, Filme von bis zu einer Stunde Dauer hochzuladen. Anders als bei Youtube können auf der neuen Plattform die Videos ausschliesslich im Hochformat publiziert werden. «IGTV will damit vor allem junge Nutzer ansprechen, also Millennials, die keine Lust mehr auf lineares Fernsehen in 16:9 haben», schreibt Daniel Berger auf Heise Online.

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Es gibt gute Gründe für Textbeiträge von ARD, ZDF oder SRG im Netz

In Deutschland sind die öffentlich-rechtlichen Sender dem langjährigen Druck der Zeitungsverleger dahingehend entgegengekommen, dass sie künftig auf längere Textbeiträge auf ihren Webseiten verzichten wollen. In der Schweiz existieren bereits gewisse Einschränkungen was die maximale Textlänge von Nachrichtentexten der SRG-Medien im Netz angeht. Dennoch möchten die hiesigen Verleger eine weitergehende Beschränkung der Online-Aktivitäten des öffentlichen Rundfunks nach deutschem Vorbild erreichen. Nun gibt es aber auch gute Gründe, warum eine solche Einschränkung wenig sinnvoll ist. Das Portal Netzpolitik.org hat acht davon aufgelistet. Ein wichtiger Punkt darunter ist die Barrierefreiheit: «Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderung relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln.» Das betrifft insbesondere jene mit einer Hörschwäche, die dank Transkripten auch das volle Angebot nutzen können.

Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.