Nutzerdaten: Was Facebook nicht darf, sollte Google auch nicht dürfen
Das Kartellamt hat entschieden, dass Facebook nicht mehr uneingeschränkt Nutzerdaten verknüpfen darf. Gut so! Aber warum sollte das nur für das soziale Netzwerk gelten?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Das Kartellamt hat entschieden, dass Facebook nicht mehr uneingeschränkt Nutzerdaten verknüpfen darf. Gut so! Aber warum sollte das nur für das soziale Netzwerk gelten?
Europäische Polizeibehörden und Rüstungsfirmen arbeiten an einer „Plattform für Terrorismusaufklärung“ im Internet. Sie soll Material zur Förderung von Gewalt und „Radikalisierung“ aufspüren. Damit geht die Technik weit über die ebenfalls drohenden Uploadfilter hinaus.
Es klang zu schön, um wahr zu sein: Am 1. Mai des vergangenen Jahres machte Facebook-Chef Mark Zuckerberg ein großes Versprechen. Sein Unternehmen werde eine neue Funktion namens „Clear History“ einführen, kündigte er auf Facebooks Entwicklerkonferenz an.
Dass Google und Facebook dich besser kennen dürften als dein/e eigene/r Mutter/Ehemann/Zellengenosse, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Aber wusstest du, dass du sehr vieles von dem, was die großen Anbieter über dich wissen, selbst auslesen (und sogar löschen) kannst?
Egal ob Apple, Google oder eure Krankenkasse – alle sammeln Daten über euch, um daraus Bewegungsprofile zu erstellen, eure Interessen abzuleiten oder euren Gesundheitszustand zu protokollieren. Das sollte man nicht willenlos hinnehmen und stattdessen dem eigenen Datenschutz mehr Beachtung schenken.
Nach dem Kauf eines Smart-TV geht für Hersteller das Geldverdienen erst los, dank Überwachung und personalisierter Werbung. Auch der Staat macht mit – er zockt mit der Zukunft seiner Bürger.
Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet.