Grundeigentum schlägt Medienfreiheit
Am Gartenzaun ist Schluss für die Medienfreiheit. So lässt sich der Entscheid des Bezirksgerichts Luzern zusammenfassen. Einzelrichter Peter Studer verurteilt die Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs, weil sie im April 2016 ein besetztes Grundstück betreten hatte, um für das Onlinemagazin «Zentralplus» darüber zu berichten.