So wird die Interne Kommunikation DSGVO-konform
Auf die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union sollte auch die interne Kommunikation vorbereitet sein. Worauf bei Mitarbeiter-Apps zu achten ist, erklärt Beekeeper-Chef Cristian Grossmann.
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Auf die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union sollte auch die interne Kommunikation vorbereitet sein. Worauf bei Mitarbeiter-Apps zu achten ist, erklärt Beekeeper-Chef Cristian Grossmann.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung die in der EU am 25. Mai in Kraft tritt, wird im Bereich der Personenfotografie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen. Jemanden abzulichten gilt unter der neuen Regelung als ein «Akt der personenbezogenen Datenerhebung» und erfordert die Einwilligung der Betroffenen. «Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang», halten Dirk Feldmann und Lutz Fischmann auf dem Fotojournalisten-Portal Freelens fest. Klären können die Unsicherheit nur die Gerichte. Doch das wird dauern. Bis dahin bewegen sich Fotografen, ob Profis oder Amateure, in einer rechtlichen Grauzone.
Wer in Europa Google-Werbung ausspielen will, soll ab Mai von seinen Nutzern die Zustimmung zum Tracking einholen. Wer dies nicht tut, muss mit Einnahmeausfällen rechnen.
Die Netzwelt hat ein neues großes Thema, das schon lange angekündigt war, aber bei vielen erst in den letzten Wochen so richtig durchgesickert ist und dabei mal mehr, mal weniger Panik ausgelöst hat: die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Viele Unternehmen scheinen sich nicht an die Voraussetzungen für den Newsletter-Versand halten zu können oder zu wollen. Spätestens mit der DSGVO wird es jedoch ernst.
Schweizer E-Commerce-Anbieter im EU-Binnenmarkt haben neben den schon bisher erforderlichen Anpassungen an die schärferen EU-Verbraucherschutzbestimmungen künftig auch die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen.
Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit ist kein neues Thema, aber es wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25.05.2018 gilt, noch deutlich verschärft. Die Meinungsfreiheit umfasst insbesondere das Recht, sich kritisch zu bestimmten Personen und ihrem Verhalten und Wirken zu äussern. Speziell die DSGVO postuliert das Verbot, konkrete Personen im Internet überhaupt namentlich zu Weiterlesen …