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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutz vs. Meinungsfreiheit

Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»

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Datensouveränität: Die Säge am informationellen Selbstbestimmungsrecht

Das neumodische Konzept der Datensouveränität war auf einer Konferenz zum Europäischen Datenschutztag als Lobbybegriff der Datenindustrie heftig umstritten. Regierungsvertreter sehen Schutzrechte mit der neuen EU-Verordnung überdehnt. Das neumodische Konzept der Datensouveränität war auf einer Konferenz zum Europäischen Datenschutztag als Lobbybegriff der Datenindustrie heftig umstritten. Regierungsvertreter sehen Schutzrechte mit der neuen EU-Verordnung überdehnt.

Bald gelten strengere Datenschutzregeln – auch und besonders für Online-Medien

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union neue Datenschutzbestimmungen. Davon betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, wenn sie ihre Dienstleistungen im EU-Raum anbieten, was etwa bei Webseiten der Fall ist. Darum ist auch die schweizerische Medienbranche von den Neuerungen direkt betroffen, zumal sie auch intensiv Personendaten bearbeitet, die nach den neuen Regeln strenger geschützt werden sollen. Die Netzwoche zeigt kurz und kompakt, was es zu beachten gilt, wenn man keine Millionenbusse riskieren will.