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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutz bringt Rechtsunsicherheit bei der Personenfotografie

Die neue Datenschutz-Grundverordnung die in der EU am 25. Mai in Kraft tritt, wird im Bereich der Personenfotografie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen. Jemanden abzulichten gilt unter der neuen Regelung als ein «Akt der personenbezogenen Datenerhebung» und erfordert die Einwilligung der Betroffenen. «Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang», halten Dirk Feldmann und Lutz Fischmann auf dem Fotojournalisten-Portal Freelens fest. Klären können die Unsicherheit nur die Gerichte. Doch das wird dauern. Bis dahin bewegen sich Fotografen, ob Profis oder Amateure, in einer rechtlichen Grauzone.

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Schränkt die Datenschutzgrundverordnung Meinungsäußerungen im Internet ein?

Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit ist kein neues Thema, aber es wird durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25.05.2018 gilt, noch deutlich verschärft. Die Meinungsfreiheit umfasst insbesondere das Recht, sich kritisch zu bestimmten Personen und ihrem Verhalten und Wirken zu äussern. Speziell die DSGVO postuliert das Verbot, konkrete Personen im Internet überhaupt namentlich zu Weiterlesen …