Datenschutz vs. Meinungsfreiheit
Klingt absurd, ist aber schon bald rechtens: Die neuen Datenschutzregeln der EU, von der auch die Schweiz betroffen ist, verbieten die namentliche Erwähnung einer beliebigen Person auf Twitter oder in einem Blog. Diesem Verbot steht indes die explizite Erlaubnis durch die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gegenüber. Gerichte, die selbst unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, werden im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Doch der Schaden ist angerichtet, urteilt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt in seinem Blog: «Das alles ändert aber nichts daran, dass der datenschutzrechtliche Tunnelblick des europäischen Gesetzgebers eine formelle Rechtslage zugelassen hat, die aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erträglich ist.»