Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Gebührengelder, also eine direkte Medienförderung, bald auch für Zeitungen – mit dieser Meldung überraschte der «Tages-Anzeiger» vor einigen Tagen. Das Bakom korrigiert nun die Meldung: «Für eine direkte finanzielle Unterstützung der gedruckten Presse besteht keine Verfassungsgrundlage».
Direkte Medienförderung sei gefährlich – und sowieso fehle die nötige Verfassungsgrundlage, heisst es beim Verband Schweizer Medien. Laut dem VSM braucht es grundsätzlich kein Mediengesetz.
Die Medienpolitik kommt nicht zur Ruhe. Nach «No Billag» wird das geplante Mediengesetz für die nächste Grundsatzdebatte sorgen. Damit soll das geltende Radio- und Fernsehgesetz abgelöst werden. Gemäss dem wenigen, was bereits bekannt ist, soll es künftig auch möglich sein, Online-Medien und Zeitungen mit Geldern aus der Medienabgabe zu unterstützen. Die Gegner einer solchen Ausweitung des Service public sehen dafür gar keine Verfassungsgrundlage und lehnen das Mediengesetz ab. Es sind dies die gleichen Kreise, welche die Gebühren ganz abschaffen wollen.
Der Bundesrat hat kürzlich erste Eckwerte festgelegt für das neue Mediengesetz. Es soll Radio und Fernsehen mehr Freiheiten bringen im Internet – und zusätzliche indirekte Medienförderung zulassen.
Eine bürgerliche Mehrheit hat sich im Nationalrat durchgesetzt und dem Bundesrat die Stossrichtung für ein neues Mediengesetz vorgegeben: mehr «Umverteilung» und mehr Liberalisierung.
Die Verwaltung plant ein neues Mediengesetz, das auch den Online-Bereich erfasst. Dafür fehlt jedoch eine Grundlage in der Verfassung. Nur kurzfristige Gesetzesregelungen wären derzeit legitim.
Den einen geht er zu weit, den anderen zu wenig weit. Die ersten Reaktionen auf den Vorentwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien, den der Bundesrat gestern vorgelegt hat, fallen sehr unterschiedlich aus. Während etwa der Medienwissenschaftler Manuel Puppis den Bundesrat lobt für den Vorschlag einer Kommission für elektronische Medien, hält BaZ-Redaktor Dominik Feusi eine solche Behörde für ein übermächtiges Zensurinstrument. Auch die Ausweitung der öffentlichen Finanzierung auf Online-Medien und Journalismus-Plattformen stösst auf unterschiedliche Reaktionen. Rainer Stadler von der NZZ sieht damit die Unabhängigkeit der Presse in Gefahr, während die Mediengewerkschaften eine breitere Förderung als Instrument gegen einen Verlust an Medienvielfalt begrüssen. In unserem Dossier zum neuen Gesetz über elektronische Medien findet sich neben den ersten Reaktionen auch die Vorgeschichte der geplanten Gesetzgebung.