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Gesetz über elektronische Medien

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Eckpfeiler einer künftigen Medienordnung

Nach langer Vorbereitungszeit hat der Bundesrat heute den Entwurf zu einem Gesetz über elektronische Medien vorgelegt, das dereinst das geltende Radio- und Fernsehgesetz ablösen soll. Rainer Stadler von der NZZ hat das Dokument gelesen und die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es gibt zwei Hauptpfeiler, ein alter und ein neuer. So soll weiterhin die SRG den Löwenanteil der öffentlichen Mittel erhalten. Sechs Prozent der neuen Haushaltsabgabe sind für andere elektronische und digitale Medien vorgesehen. Das ist nur unwesentlich mehr als heute lokale Radio- und TV-Veranstalter erhalten. Die gewichtigste Neuerung betrifft die geplante Schaffung einer Medienkommission als Aufsichtsorgan über die öffentlichen Medien. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Bis am 15. Oktober können sich interessierte und betroffene Akteure artikulieren.

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