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Verband Schweizer Medien

Flugzeugträger vom Stapel gelassen

Alles wird eins: drs.ch und sf.tv verschmelzen zu srf.ch und die Radio- und TV-Programme tragen alle ein SRF im Namen. Vor allem der Online-Ausbau hats in sich: Die neue Plattform gleicht einem Flugzeugträger mit kräftigem Antrieb und grosser Wasserverdrängung. Damit stellt SRF den Führungsanspruch im Netz.

Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation

Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts. Ja, mehr noch: Die Forderung nach einem Sondergesetz ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information, schreibt Jurist Willi Egloff. Der Urheberrechtsspezialist stellt drei gewichtige Missverständnisse in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht klar. Im deutschen Bundestag wird ein Weiterlesen …

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Der digitale Vollversorger

Mit einer neuen Unternehmensstrategie unterstreicht die SRG ihre umfassenden Ambitionen als Multimediahaus. Von einer vergrösserten Gesamtreichweite bis zur starken Präsenz in sozialen Netzwerken schreibt das Dokument zahlreiche strategische Ziele bis ins Detail fest. Wenig Freude daran dürften die Verleger haben, die wohl vergeblich hoffen, die SRG im Internet zurückbinden zu können.

Pyrrhussieg für die Verleger

Die SRG darf vorerst keine Werbung in ihren Online-Angeboten schalten. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Gleichzeitig gewährt die Landesregierung dem öffentlichen Rundfunk mehr publizistischen Spielraum im Netz. Das tangiert das Geschäft der Verleger viel stärker, als das die Online-Werbung getan hätte.

Abwarten im Windschatten

Die Schweizer Verleger hatten sich zum Ziel gesetzt, in diesem Jahr auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts hinzuarbeiten. So schnell geht das aber nicht. An der wiederaufgeflammten Diskussion in Deutschland will sich der Verband Schweizer Medien nicht beteiligen.

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Geld verdienen mit abgepressten Rechten

In Deutschland und der Schweiz rufen die Verleger nach einem Leistungsschutzrecht. Damit wollen sie gewerbliche Nutzer ihrer Online-Inhalte wie Google News und andere Aggregatoren zur Kasse bitten. Nur: Die Verlage gehen mit Inhalten hausieren, deren Urheberrechte sie den Journalistinnen und Pressefotografen mit unfairen Verträgen abgepresst haben. Beatrice Gurzeler, Rechtsanwältin und Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, Weiterlesen …

Gegenwind statt Rückenwind

In Deutschland gehen die Wogen hoch, seit die Regierungskoalition beschlossen hat, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Von diesem Entscheid erhoffen sich auch die Schweizer Verleger Rückenwind. Doch die Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Schutz für Verlage sind gross.