von Nick Lüthi

Pyrrhussieg für die Verleger

Die SRG darf vorerst keine Werbung in ihren Online-Angeboten schalten. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Gleichzeitig gewährt die Landesregierung dem öffentlichen Rundfunk mehr publizistischen Spielraum im Netz. Das tangiert das Geschäft der Verleger viel stärker, als das die Online-Werbung getan hätte.

Nach dem Entscheid des Bundesrats geben sich die betroffenen Parteien diplomatisch. «Wir erkennen darin das Bemühen des Bundesrats zur Ausgestaltung einer optimalen Medienlandschaft», sagt Urs F. Meyer vom Verlegerverband. Die SRG spricht von einem «salomonischen Entscheid». Bei einem genauen Blick auf das, was der Bundesrat heute Morgen besprochenen und schliesslich entschieden hat, wird jedoch schnell klar, dass die SRG als unbestrittener Sieger dasteht. Zwar suggeriert die Medienmitteilung mit dem Titel «Vorerst keine Internet-Werbung für die SRG» das Gegenteil. Entscheidend ist aber das «vorerst». Denn dieser Vorbehalt macht klar, dass der Bundesrat an seinem Grundsatzentscheid von 2010 festhält, wonach es der SRG erlaubt sein müsse, im Internet kommerziell aktiv zu werden. Einfach nicht heute, dafür sicher später. Der Zeitpunkt sei für einen solchen Schritt noch verfrüht, da sich die Werbeerträge in letzter Zeit positiv entwickelt hätten und die SRG nicht auf zusätzliche kommerzielle Einnahmen angewiesen sei, begründete Medienministerin Doris Leuthard die bundesrätliche Haltung.

Auch wenn die Diskussion vertagt wurde, ist schon heute klar, dass die Verleger auf verlorenem Posten stehen. Der Bundesrat hat ihnen letztlich nur eine Gnadenfrist gewährt. «Mit dem Entscheid des Bundesrats haben wir Zeit gewonnen», bestätigt auch Urs F. Meyer diesen Eindruck. Dass mehr rauszuholen gewesen wäre und sich der Bundesrat für ein längerfristiges oder gar endgültiges Online-Werbeverbot für die SRG ausgesprochen hätte, darauf mochte Meyer gar nicht erst hoffen: «Vom Bundesrat konnten die Verleger nicht erwarten, dass er seinen Grundsatzentscheid rückgängig macht.»

Während die Verleger das vorläufige Werbeverbot im besten Fall als hauchdünnen Etappensieg verbuchen können, haben sie beim zweiten Aspekt des heutigen Entscheids ganz klar den Kürzeren gezogen. Indem der Bundesrat den publizistischen Spielraum der SRG im Netz vergrössert, sorgt er für eine Verschärfung der Konkurrenz zwischen Verlagen und öffentlichem Rundfunk. Zum einen wird der für die Online-Beiträge erforderliche Sendungsbezug gelockert. Für eine Veröffentlichung im Netz muss nicht mehr abgewartet werden, bis der entsprechende Inhalt vorher in einer Radio- oder TV-Sendung gezeigt wurde. Zum anderen soll die SRG künftig auch Inhalte ohne solchen Sendungsbezug im Web anbieten dürfen. Medienministerin Leuthard versucht derweil die Verleger zu beruhigen, wenn sie sagt: «Die SRG soll im Internet keine Zeitung publizieren.» Natürlich macht das die SRG nicht und wird es auch in Zukunft nicht tun. Denn sie bietet schon heute viel mehr als nur eine «Zeitung im Internet».

Das Portal srf.ch, das im November als gemeinsames Online-Angebot von Schweizer Radio und Fernsehen starten wird, ist umfassender als die Webseite mancher Zeitung – und ausserdem komplett werbefrei. Wenn sich die Verlage nun daran machen, ihre Online-Leser mittels Paywall zur Kasse zu bitten, dann ist es diesen Bestrebungen nicht eben zuträglich, wenn nebenan das grösste Medienunternehmen der Schweiz sein frei zugängliches Angebot mit dem Segen der Regierung ausbauen darf.

Mit dem heutigen Entscheid hat der Bundesrat ein klares medienpolitisches Zeichen gesetzt und der SRG den Rücken gestärkt. Ein starker Service public online bedeutet ein Medienangebot, das nicht den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt ist. Allerdings wäre es nur folgerichtig gewesen, wenn der Bundesrat zur Frage der Werbung eine konsequentere Haltung gezeigt und sie für die SRG im Netz untersagt hätte. Gebühren alleine müssen ausreichen, um auch online ein qualitativ hochstehendes Angebot bereitzustellen.

Leserbeiträge

Peter Knechtli 15. September 2012, 21:16

Ich teile diese Meinung voll und ganz. Sollte die mit Konzessionsgebühren grundfinanzierte SRG mit dem Segen der Landesregierung auch online noch Werbung platzieren dürfen, dürfte dies Zeitungsverleger wie unabhängige, marktwirtschaftlich finanzierte Online-Newsanbieter wohl existenziell treffen. Die SRG würde gleichzeitig noch mächtiger – und staatsnaher.