Jury trifft keine Schuld
Nach der Aberkennung des Henri-Nannen-Preises für die beste Reportage steht auch das Selbstverständnis und die Arbeitsweise von Journalistenpreis-Jurys zur Debatte. Man könne nicht erwarten, dass eine Jury die eingereichten Beiträge nachrecherchiere, findet Fredy Gsteiger, Präsident der Jury des Zürcher Journalistenpreises. Dennoch sollten Preise nicht leichtfertig verliehen werden. Auszeichnungen nur auf Bewährungen zu verleihen, weil nachträglich Mängel auftauchen könnten, hält Gsteiger für «Unfug».
Eine Reportage lebt von der Anschauung, vom eigenen Erleben. Soviel ist klar. Schildert also ein Reporter im Detail die Modelleisenbahnanlage eines Politikers, erwartet der Leser, dass er selber im Bastelraum war. «Spiegel»-Journalist René Pfister hat Horst Seehofers Minibahn jedoch nicht gesehen.
Wem sind nun Vorwürfe zu machen? Zunächst dem Reporter selber: Er hat sein Porträt in der Kategorie Reportage eingereicht. Da gehörte es, streng betrachtet, nicht hin. Dann dem «Spiegel»: Dort bestand offenbar von vornherein der Verdacht, der Autor habe in einzelnen Passagen Begebenheiten geschildert, die er nur aus zweiter Hand kannte. Keine Schuld trifft hingegen die Preis-Jury.
Journalistenpreisjurys sind fast immer ehrenamtliche Gremien. Die Mitglieder opfern viel Zeit, um oft Dutzende, ja hunderte von Artikeln zu lesen, zu beurteilen, zu diskutieren. Dass sie auch noch die Texte auf Herz und Nieren prüfen, dass sie diese sozusagen nachrecherchieren, das wäre wirklich zu viel verlangt. Der Zusatzaufwand wäre enorm.
Das heisst nicht, dass Jurys leichtfertig irgendetwas auszeichnen dürfen. Zumindest die Frage, ob das Geschilderte plausibel sei, müssen sie sich schon stellen. Fallen bereits vor der Preisvergabe offenkundige Ungereimtheiten auf, bestehen etwa begründete Zweifel an Fakten, Darstellungen, Zitaten – dann verzichtet eine Jury besser auf eine Preisvergabe. Oder versucht, wo das mit vertretbarem Aufwand möglich ist, ihre Zweifel zu entkräften.
Doch in diesem Fall gab es diese begründeten, schweren Zweifel oder eine offensichtliche Unplausibilität gar nicht.
Wie Journalistenpreise nicht leichtfertig verliehen werden sollten, so gilt es auch bei der Aberkennung Zurückhaltung zu üben. Würden selbst kleinere Mängel, die erst nach der Preisverleihung bekannt werden, als Aberkennungsgrund ausreichen, müsste man Journalistenpreise generell bloss noch «auf Bewährung» verleihen. Und konsequenterweise auch Nobelpreise, Kulturstipendien, Friedenspreise, Doktorhüte und Sportmedaillen nur noch «bedingt» zuerkennen. Das ist Unfug. Gewiss, ein gravierender Mangel rechtfertigt eine Sanktion, genauso wie eine nachträgliche positive Dopingprobe im Sport.
In vorliegenden Fall des Henri-Nannen-Preises ist zwar ein Mangel vorhanden, aber wirklich gravierend scheint er nun wirklich nicht zu sein.
Der Autor ist Präsident der Jury des Zürcher Journalistenpreises und arbeitet als diplomatischer Korrespondent von Radio DRS.