Tamedia schiebt Transparenzprojekt an
Fünf Jahre Öffentlichkeitsgesetz: Mit einer Anschubfinanzierung von Tamedia liefern Schweizer Recherchierjournalisten wie Martin Stoll (Sonntagszeitung) und Hansjürg Zumstein (Schweizer Fernsehen) eine Website, die Informationshungrigen den Weg zur Einsichtnahme in staatliche Dokumente erleichtert.
Martin Stoll macht nicht den Eindruck eines rasenden Reporters, der sich hektisch mit zwei Handys am Ohr Notizen macht. Er redet eher bedächtig und nicht zu laut. Auf seinem Pult liegt ein armeegrüner Pamir-Gehörschutz, den er aufsetzt, wenn es zu laut wird im Büro. Wir unterhalten uns im Sitzungszimmer der Sonntagszeitung, danach zeigt er mir den aktuellen Stand von öffentlichkeitsgesetz.ch an seinem Arbeitsplatz im Grossraumbüro.
Martin Stoll, seit heute ist öffentlichkeitsgesetz.ch online. Worum geht es?
Es soll ein Tool für Journalisten werden, um das Informationsfreiheitsgesetz anzuwenden und es in den Alltag zu integrieren.
Anlass dafür ist das fünfjährige Jubiläum des Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) am 1. Juli 2011. Weltweit haben sich ja viele Staaten, sogar Nigeria oder Georgien, inzwischen Öffentlichkeitsgesetze zugelegt. Darum war die Schweiz etwas in Zugzwang, auch eines einzuführen. Gut am Schweizer Gesetz ist, dass es schlank ist und nur einige Ausnahmen definiert sind. Die Rechtsprechung der Gerichte definiert dann, wie genau man es anwenden kann. Tatsächlich ist das Öffentlichkeitsgesetz aber ein ungeliebtes Kind. Das Parlament zum Beispiel konnte sich erfolgreich gegen eine Einsichtnahme wehren – und ist nun davon ausgenommen.
Die Website entstand im Zusammenhang zu unserer Story über den Fall Roland Nef [2009 mit dem Zürcher Journalistenpreis ausgezeichnet]. Das Projekt wurde von Tamedia mit 20.000 Franken finanziert. Tamedia hat Catherine Boss und mir zudem eine Auszeit von zwei Monaten gewährt. Mit dem Tamedia-Förderpreis [Auszeichnung 2009] wurde die Anschubfinanzierung gewährleistet. Nun steht die Struktur, das Arbeitsinstrument ist da, und durch die Gründung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch ist die Website unabhängig. Es bleibt die Frage: Wie geht es weiter? Wie kann der Unterhalt gesichert werden? Wir haben bei verschiedenen Stiftungen angeklopft. Bisher allerdings mit eher bescheidenem Erfolg. Immerhin unterstützen uns die Konsumenteninfo AG (K-Tipp und Saldo) und die Oertli-Stiftung. Diese bezahlt an die französische Version der Website, die im Herbst online geht …
Was wird diese Website Journalisten bringen?
Einerseits soll die Website einen schnellen Einstieg ins Gesetz liefern, andererseits pochen wir darauf, dass das Gesetz gut umgesetzt wird. Wir sagen, wo in der Bundesverwaltung Transparenz verhindert wird – und welche Stellen vorbildlich agieren. Ich habe von Beginn an, also seit 2006, mit dem Gesetz gearbeitet; als einer von wenigen, was mich immer etwas überrascht hat. Inzwischen generiere ich einen Viertel meiner Geschichten mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Wir möchten mehr Journalisten dazu bringen, das Schweizer Informationsfreiheitsgesetz anzuwenden. Mit diesem haben Medienschaffende die Chance, auf authentische Informationen zugreifen zu können.
Dominique Strebel plädiert dafür, die Gebühren für die Einsichtnahme ganz abzuschaffen. Wie stehst Du dazu?
Das Gesetz muss als ein Dienst am Bürger funktionieren, doch das ist nicht immer so. Ich hätte beispielsweise für einen 28-seitigen Bericht der Finanzkontrolle 10.000 Franken bezahlen sollen. Da wird mit Kosten argumentiert – und so Transparenz verhindert.
Bei anfallenden Kosten stellt sich für jede Redaktion die Frage, ob sie so ein Investment vornehmen will, denn es ist ja zum Voraus nicht klar, ob es sich in Form einer Story auszahlen wird. Es war – in der Vorbereitung zum Gesetz – ganz klar der Wille der Politik, dass Gebühren Transparenz nicht verhindern dürfen. Das ist aber heute teilweise der Fall. Die Kosten der Behörden für die Bearbeitung von Einsichtsgesuchen sind im Vergleich zu anderen Budgetposten minimal, die Behörden könnten sich diese Transparenz sehr gut leisten.
Derzeit ist es so, dass der Staat für Aufwände über 100 Franken Gebühren verlangen kann, das ist in der Öffentlichkeitsverordnung festgelegt. Der Datenschutzbeauftragte wollte diese Limite auf 500 Franken anheben, doch der Bundesrat hat das verhindert. Ein weiteres Problem sind die langen Fristen. Da sind die Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gefragt.
Du bist nicht nur Präsident des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch, sondern auch Vizepräsident des Vereins investigativ.ch. Um was geht es da?
Investigativ.ch ist ein Zusammenschluss verschiedener Schweizer Investigativjournalisten und entstand nach den Weltkonferenzen für Investigativjournalismus in Lillehammer, Toronto und Genf. Derzeit zählt der Verein gegen 30 Mitglieder, es besteht in der Schweiz ganz offensichtlich ein Bedürfnis, nachhaltigen Journalismus zu machen. Die Verleger können sich darüber freuen. Wir leisten das ja alles in Fronarbeit.
Arbeiten die investigativ.ch-Mitglieder auch in konkreten Recherchen zusammen?
Die Vernetzung auf der Ebene von konkreten Geschichten ist im kleinen Schweizer Markt eher schwierig. So bleibt jedes Mitglied eigenständig. Es geht mehr um den Austausch von Know-How und um die Entwicklung von Arbeitstechniken.
Auch investigativ.ch soll irgendwann zu einem Arbeitstool für Journalisten umgebaut werden, voraussichtlich jedoch erst nach 2011. Für den Aufbau haben uns die Grossverlage und auch das Schweizer Fernsehen erfreulicherweise Geld zur Verfügung gestellt.
In einem Interview mit «Klartext» hast Du gesagt, Du willst mit harten Fakten «Mid-Risk-Journalismus» vermeiden. Ist das bisher gelungen?
Mid-Risk-Journalismus kann sich heute niemand mehr leisten. Die Risiken sind auf verschiedenen Ebenen zu gross: Es drohen juristische Konsequenzen, andererseits ein Imageschaden. Es sollen Fakten sein, die etwas bewegen.
Die Sonntagszeitung bietet schon länger eine Whistle-Blower-Hotline an. Wie gut funktioniert die?
Wir erhalten zehn bis zwanzig Hinweise pro Monat. Da geht es um persönliche Fälle, auch um verlorene Gerichtsfälle. Ich glaube, es ist wichtig, eine niederschwellige Kontaktmöglichkeit zu offerieren. Noch sind keine grossen Publikationen aus diesen Hinweisen entstanden, es sind aber Geschichten in Arbeit. Auch Öffentlichkeitsgesetz.ch betreibt eine solche Hotline. Dort wenden wir uns an Insider, die wissen, wo welche brisanten Dokumente schlummern. Dokumente, die wir dann ganz legal aufgrund des Öffentlichkeitsgesetztes herausverlangen.
Das Gespräch mit Martin Stoll wurde am 8. Juni 2011 in Zürich geführt.